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Betrieb eines Bewerbercenter mit Unterstützung bei der Antragstellung von SGB II-Grundsicherungsleistungen
Landratsamt München - Sachgebiet 1.3.1.2 Zentrale Vergabestelle und Einkauf · München · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBetrieb eines Bewerbercenter mit Unterstützung bei der Antragstellung von SGB II-Grundsicherungsleistungen🏆 Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH · München
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Vergabe einer Arbeitsmarktdienstleistung für ein Bewerbercenter (BWC) zur Unterstützung von SGB-II-Leistungsbeziehenden.
- Leistungen umfassen berufliche Heranführung und Unterstützung bei der Antragsstellung von SGB II – Grundsicherungsleistungen.
- Ziel ist die Aktivierung und Verbesserung der Eingliederungsaussichten der Teilnehmer.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für Dienstleistungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Jobcenter Landkreis München beabsichtigt die Vergabe einer Arbeitsmarktdienstleistung mit dem frei veränderbaren Arbeitstitel „Bewerbercenter (BWC)“ gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III, die der Unterstützung von SGB-II-Leistungsbeziehenden sowohl bei der beruflichen Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt als auch bei der Antragsstellung von SGB II – Grundsicherungsleistungen (sogn. Antragsservice) dienen soll. Ziel der Maßnahme BWC ist die Unterstützung und Aktivierung der Teilnehmer, um damit deren Eingliederungsaussichten zu verbessern, wobei auch Unterstützung bei der Antragsstellung von SGB II – Grundsicherungsleistungen angeboten werden soll.
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📅 Laufzeit endet am 30.09.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zusammensetzung aus Zusammenarbeit, Teilnehmerorientierung und Qualitätsstandard 60 %Qualität
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Preis 40 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 32 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH · Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH1 Veröffentlichung
- 14.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 315 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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