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Erweiterung der Grundschule, Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 5 (mit reduziertem Leistunsbild bis 9, bei stufenweiser Beauftragung
Gemeinde Affing · Affing · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Los 1 VergebenErweiterung der Grundschule, Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 5 (mit reduziertem Leistungsbild) bis 9, bei stufenweiser Beauftragung🏆 IB Neubaur GmbH · Rain
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: IB Neubaur GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Erweiterung der Grundschule, Planungsleistungen Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6, gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 5-9, als offenes einstufiges Verfahren
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Gemeinde Affing plant die Erweiterung der Grundschule der Gemeinde von einer 2- bzw. 2,5-Zügigkeit auf 3 Züge.Der Bestand aus den 60er-Jahren (Grundschule), der Anbau aus den 80er-Jahren (Klassenräume, Mehrzweckrau, Aula und Turnhalle), die Erweiterung aus dem Jahr 2016 (3 Klassenräume, Beh.-WC, Technikraum), so-wie der Bau der Mittagsbetreuung im Jahr 2020 decken den aktuellen Fehlbedarf durch die 3-Zügigkeit und den zukünfti-gen Flächenbedarf für die Ganztagsbetreuung nicht ab.Die Erweiterung soll als Neubau auf dem bisherigen Lehrerparkplatz im Nordosten des Areals 3-geschossig und voll unterkellert erfolgen. Hierbei ist mit einem schwierigen Baugrund/Grundwasser zu rechnen. Eine Anbindung des Be-stands aus den 60er-Jahren an den zukünftigen Erweiterungsneubau ist auch hinsichtlich der Barrierefreiheit erforderlich. Der 60er-Jahre-Bau soll im Rahmen der Maßnahme räumlich umgebaut und die Dachlandschaft angepasst werden. Die bestehende separate Mittagsbetreuung soll künftig als reine Mensa genutzt werden, die dortigen Gruppenräume sollen umgelagert werden in den Erweiterungsbau von 2016. An der Turnhalle und am Mehrzweckraum sind keine Maßnahmen vorgesehen.Das gesamte Vorhaben soll im laufenden Schulbetrieb und voraussichtlich in mehreren Bauabschnitten erfolgen.Ein pädagogisches Konzept und ein darauf abgestimmtes Raumprogramm wurden erarbeitet.Umfangreiche Unterlagen des vorbefassten Planungsbüros aus den bereits erbrachten LPH 1-4, tlw. 5, liegen vor. Diese werden den Teilnehmern im Verfahren bestmöglich zur Verfügung gestellt. Das vorbefasste Planungsbüro wird sich aus Kapazitätsgründen am Verfahren nicht beteiligen und für eine koordinierte Projektübergabe dem neu zu beauftragenden Büro zur Verfügung stehen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien) 45 %Qualität
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C) Honorar 30 %Preis
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B) Darlegung der Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterium) 25 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer IB Neubaur GmbH1 Veröffentlichung
- 26.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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