AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Microsoft Dynamics Business Central - Erbringung von Software-Pflege-, Hotline-, Upgrade-, Installations- und Beratungsleistungen sowie die Lieferung von Softwarelizenzen
Stammdaten
- Auftraggeber
- LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg
- Veröffentlicht
- 26.10.2025
- Frist (Submission)
- 24.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72260000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die LOTTO Hamburg GmbH betreibt eine IT-Systemlandschaft, in der u. a. ein Enterprise Ressource Planning-System (nachfolgend „ERP-System“) betrieben wird. Hierfür wird das Produkt „Microsoft Dynamics 365 Business Central“ (nachfolgend „BC“) des Herstellers Microsoft Corporation eingesetzt. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Softwarepflege- und Wartungsleistungen für diese Standardsoftware BC (wie z. B. Lieferung von Updates und Upgrades), Hotline-, Upgrade-, Installations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie auch die Lieferung weiterer Softwarelizenzen bei Bedarf. Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 2 Jahren mit zwei Verlängerungsmöglichkeiten um jeweils ein Jahr geschlossen, so dass dieser eine maximale Vertragslaufzeit bis zu 4 Jahren umfassen kann. Die Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus den Dokumenten „Angebot“ und „Leistungsbeschreibung“.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 25 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.11.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.