Offene Ausschreibung Bildung & Forschung EU-Oberschwelle 6 Lose

FFH-Monitoring Libellen - Berichtsperiode 2025-2030

Landesamt für Umwelt · Mainz · Rheinland-Pfalz

Beschreibung

1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 93 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 143 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet der EU-Kommission alle 6 Jahre ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren. Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehr-jährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft. 1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Seit 2020 wurden in RLP die vom Bund vorgegebenen SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schu

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Branche: Bildung & Forschung

Ausschreibung für das FFH-Monitoring von acht Libellenarten in Rheinland-Pfalz für die Berichtsperiode 2025-2030.

Die Leistung umfasst die Aktualisierung von Verbreitungsbildern, die Ergänzung von Stichprobenflächen, die Durchführung des Monitorings auf diesen Flächen sowie die Erstellung eines Endberichts. Der Auftraggeber ist das Landesamt für Umwelt (LfU).

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Preiseinschätzung

Basierend auf 5.901 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 110.386 €
Median 254.604 €
Oberes Quartil 574.616 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

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    • Frist 30.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Angebotsfrist 30.09.2024 (abgelaufen)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Landesamt für Umwelt
Standort Mainz, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 13.08.2024
CPV-Code 71000000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Lose 6
Erfüllungsort Mainz

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 192.482 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%

Anteil der erfassten Verfahren in Bildung & Forschung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 11.315 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 35%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)