AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/03846b71-d60b-49e2-a26f-4c5308c8d3bc/

FFH-Monitoring Libellen - Berichtsperiode 2025-2030

Notice-ID: 03846b71-d60b-49e2-a26f-4c5308c8d3bc · Procedure-ID: 62f027b4-82ed-41fb-8cef-c6fc8b0cddbc

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Umwelt, Mainz
Veröffentlicht
13.08.2024
Frist (Submission)
30.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 93 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 143 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet der EU-Kommission alle 6 Jahre ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren. Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehr-jährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft. 1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Seit 2020 wurden in RLP die vom Bund vorgegebenen SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorga-ben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzen-sus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben. In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand acht Libellenarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen. Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leis-tungen können je nach Los aus folgenden Bestandteilen bestehen: 1. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 2. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 3. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFH-Monitorings auf den Stichprobenflächen 4. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausfüh-rungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Lose

6 Lose.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).