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Neuordnung des Parkens in Bremen: Projektsteuerung gemäß AHO
Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung · Bremen · Bremen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Die Straßenräume insbesondere in den innenstadtnahen Stadtteilen Bremens sind durch parkende Fahrzeuge hoch belastet. Vielfach wird nicht regelkonform geparkt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. Juni 2024 und in der anschließenden Urteilsbegründung vom 26. September 2024 (Urteil des 3. Senats vom 6. Juni 2024 - BVerwG 3 C 5.23) ein ganzheitliches, konzeptionelles Vorgehen zum stufenweisen Ordnen des Parkens unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich bestätigt. Die Stadt Bremen hat auf der Grundlage des Bundesverwaltungsgerichtsurteils ein "Konzept zum Umgang mit Gehwegparken" entwickelt. Das Parken soll in den Straßenräumen Bremens gemäß den in der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts formulierten Kriterien in ihren Nutzungsanforderungen sowie ihm Rahmen der bestehenden städtebaulichen Bedarfe neu geregelt werden. Dabei wird das Parken nicht nur in den im Prozess streitgegenständlich gewesenen Straßen neu geregelt, sondern auch in allen anderen Straßen, in denen verbotswidrig auf Gehwegen geparkt wird.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Projektsteuerung zur Neuordnung des Parkens in Bremen, insbesondere von Gehwegparken.
- Die Leistung basiert auf einem "Konzept zum Umgang mit Gehwegparken" und einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
- Gesucht wird ein Dienstleister für Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO.
- Der Erfüllungsort ist Bremen.
Die Freie Hansestadt Bremen sucht eine Projektsteuerung für die Neuordnung des Parkens in Bremen gemäß AHO.
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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung / Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Dieser beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb, nach welchem sich die Angebotsphase anschließt: 1) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft. 2) Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird u.a. geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards gem. Ziffer 7 der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" sowie die Bedingungen für den Auftrag gem. Bekanntmachung erfüllen. 3) Es werden max. 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten nach erfolgter Eignungsprüfung mehr als 5 geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, erfolgt eine Wertung der eingereichten Bewerbungen anhand der Wertungskriterien und deren Gewichtung gemäß Ziffer 7.2 der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb". Die Wertung erfolgt anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen. Im Anschluss an diese Wertung werden in der Angebotsphase max. 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. 4) Sollte aufgrund von Punktgleichheit mehr als 5 Bewerber auf den ersten 5 Rängen der Wertung liegen, wird ein Losverfahren durchgeführt.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Mündlicher Vortrag im Präsentations- / Verhandlungsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams und Beantwortung der Rückfragen des Auftraggebers 30 %Qualität
Nähere Erläuterungen erfolgen mit der Angebotsaufforderung.
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Honorar / Preis 20 %Preis
Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Geforderter Mindeststandard: Haftpflichtversicherung (gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV): Eigenerklärung, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist eine Eigenerklärung zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt. Die Erklärungen haben im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Geforderter Mindeststandard: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 0,75 Mio. EUR brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweisen. Hinweis: Die Umsätze eines Unterauftragnehmers werden nur berücksichtigt, wenn zusätzlich zu der Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung (Formular D02) die wirtschaftliche Eignungsleihe (siehe Formular D03) vereinbart wurde. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: 1 Punkt: ? 0,75 - 1,25 Mio. EUR brutto, 2 Punkte: > 1,25 - 2,0 Mio. EUR brutto, 3 Punkte: > 2,0 Mio. EUR brutto.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Geforderter Mindeststandard: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss seit 2021 mindestens 1 Referenz im Bereich Projektsteuerung / Projektmanagement bei technischen Infrastrukturmaßnahmen* im öffentlichen Straßenraum in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen. Koordinationsleistungen, die im Rahmen von beauftragten Planungsleistungen erbracht wurden, gelten nicht als Projektsteuerung gemäß AHO. Berücksichtigt werden Referenzprojekte, die zwischen dem 01.01.2021 und Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden (d. h. die Baufertigstellung muss erfolgt sein). Der Leistungsbeginn darf vor dem 01.01.2021 liegen. *technische Infrastrukturprojekte: insb. Straßenplanungen, Verkehrsplanungen, Planung Ingenieurbauwerke, darunter fallen nicht: Hochbauprojekte, Stromnetzausbau, Gleisplanungen u. Ä. Hinweise: Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Erfüllung der Mindeststandards herangezogen werden sollen, ist zusätzlich zu der Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung (Formular D02) eine Eignungsleihe (Formular D03) zu vereinbaren Zur Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe: Gewertet werden Referenzen seit 2023 (d. h. die beauftragten Leistungen müssen zwischen dem 01.01.2023 und Einreichung des Teilnahmeantrages abge-schlossen sein (die Baufertigstellung muss erfolgt sein)). Der Leistungsbeginn darf vor dem 01.01.2023 liegen. Die Referenzangaben sind im Vordruck "Bewerberbogen" einzutragen. Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Wertung herangezogen werden sollen, ist zusätzlich zu der Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung (Formular D02) eine Eignungsleihe (Formular D03) zu vereinbaren. 1 Punkt: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft verfügt über Erfahrung (1 Referenzprojekt) mit der Erbringung von Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO (mind. Projektstufen 2 - 4 mit den Handlungsbereichen A - D) für technische Infrastruk-turprojekte* (z. B. Straßenplanung, Verkehrsplanung, Planung Ingenieurbauwerke) im innerörtlichen, öffentlichen Straßenraum in der Bundesrepublik Deutschland. 2 Punkte: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft verfügt über mehrfache Erfahrungen (2 Referenzprojekte) mit der Erbringung von Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO (mind. Projektstufen 2 - 4 mit den Handlungsbereichen A - D) für technische Infrastrukturprojekte (z. B. Straßenplanung, Verkehrsplanung, Planung Ingenieurbauwerke) im innerörtlichen, öffentlichen Straßenraum in der Bundesrepublik Deutschland. 3 Punkte: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft verfügt über mehrfache Erfahrungen (2 Referenzprojekte) mit der Erbringung von Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO (mind. Projektstufen 2 - 4 mit den Handlungsbereichen A - D) für technische Infrastrukturprojekte (z. B. Straßenplanung, Verkehrsplanung, Planung Ingenieurbauwerke) im innerörtlichen, öffentlichen Straßenraum in der Bundesrepublik Deutschland und davon 1 Referenz inkl. Parkraumplanung. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. *technische Infrastrukturprojekte: insb. Straßenplanungen, Verkehrsplanungen, Planung Ingenieurbauwerke, darunter fallen nicht: Hochbauprojekte, Stromnetz-ausbau, Gleisplanungen u. Ä.
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Durchschnittliche Personalstärke
Geforderter Mindeststandard: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss nachweisen, dass aktuell mindestens 3 Projektsteuerer / Projektmanager im Unternehmen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Hinweis: Die Anzahl der Beschäftigten eines Unterauftragnehmers werden nur berücksichtigt, wenn zusätzlich zu der Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung (Formular D02) die wirtschaftliche Eignungsleihe (siehe Formular D03) vereinbart wurde.
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Nachunternehmer-Anteil
1) Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV): Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären. 2) Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 07.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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