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Open-House-Verfahren "Workshop/Seminar/Schulung
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 15.08.2030, 23:59 Uhr (noch 1402 Tage)
Beschreibung
Workshop/Seminar/Schulung im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung der AOK PLUS
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Workshops, Seminare und Schulungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
- Der Auftraggeber ist die AOK PLUS für Sachsen und Thüringen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.
- Erfahrung in der Durchführung von Schulungsmaßnahmen im Gesundheitswesen ist voraussichtlich erforderlich.
Die AOK PLUS sucht Dienstleistungen im Bereich betrieblicher Gesundheitsförderung in Form von Workshops, Seminaren oder Schulungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung Russlandsanktionen: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 7 zum Teilnahmeantrag hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag) ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Die Qualifikationen der eingesetzten Fachkräfte müssen den Anforderungen an die Qualifikation von Anbietenden in Kapitel 6 des Leitfadens "Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung für das jeweilige Präventionsprinzip entsprechen. Jede eingesetzte Fachkraft muss die für das von ihr durchgeführte Themenfeld erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen. Grundsätzlich werden fachlich einschlägige Berufs- oder Studienabschlüsse sowie themenspezifische Zusatzqualifikationen erwartet. Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: I. Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen: 1. Grundqualifikation: Staatlich anerkannter Studienabschluss in einem der folgenden Bereiche: Public Health, Gesundheitsförderung/-management, Gesundheitswissenschaften, Sportwissenschaften, Psychologie, Arbeit- und Organisationspsychologie / Wirtschaftspsychologie, (Sozial-)Pädagogik, Sozialwissenschaften, Medizin (Arzt/-in) Und 2. folgende Zusatzqualifikationen: (1) Zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen (alle müssen erfüllt sein): im Bereich Betriebliche Gesundheitsförderung, in allen Phasen eines Management-Regelkreislaufes, in Arbeits- und Gesundheitsschutz, in Präsentations- und Moderationstechniken für Klein- und Großgruppen, in Anwendung verschiedener Projektmanagement- und Workshop-Methode (2) Zusatzqualifikation bei New Work (außer bei Diplom/Master Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie oder Wirtschaftspsychologie): Die Weiterbildung (mind. 200 Unterrichtseinheiten oder mind. 2 Jahre) muss an einer Hochschule, einem universitären Institut oder einem Institut absolviert worden sein, dass nach den Qualitätsstandards renommierter Dachverbände (z. B. SG (Systemische Gesellschaft), DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie), DBVC (Deutscher Bundesverband Coaching), DGSv (Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching) zertifiziert ist: - Systemische Beratung, Therapie und Beratung, Therapie - Systemisches Coaching - Systemische Organisationsentwicklung - Systemische Mediation - Systemische Supervision (3) Bei lizenzierten/geschützten Angeboten zur Teamentwicklung - entsprechende erforderliche Zusatzqualifikation (muss mind. 1 erfüllt sein). Je nach lizenzierten/geschützten Angebot muss dazu passend die Zusatzqualifikation vorliegen. Hier beispielhaft bei dem Angebot "Mensch, denk an Dich(R)": - Weiterbildung zum "Mensch, denk an Dich(R)"-Spiele-Coach (mind. 2 Tage Präsenzausbildung) II. Gesundheitsgerechte Führung 1. Grundqualifikation: staatlich anerkannter Studienabschluss in einem der folgenden Bereiche: Public Health, Gesundheitsförderung/-management, Gesundheitswissenschaften, Sportwissenschaften, Psychologie, Arbeit- und Organisationspsychologie / Wirtschaftspsychologie, (Sozial-)Pädagogik, Sozialwissenschaften, Pflegemanagement, Sozialversicherung/-management, Medizin (Arzt/-in) Und 2. folgende Zusatzqualifikationen: (1) Zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen (alle müssen erfüllt sein): im Bereich Betriebliche Gesundheitsförderung, in allen Phasen eines Management-Regelkreislaufe, in Arbeits- und Gesundheitsschutz, in Präsentations- und Moderationstechniken für Klein- und Großgruppen, in Anwendung verschiedener Projektmanagement- und Workshop-Methode (2) Zusatzqualifikation (außer bei Diplom/Master Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie oder Wirtschaftspsychologie). - Die Weiterbildung (mind. 200 Unterrichtseinheiten oder mind. 2 Jahre) muss an einer Hochschule, einem universitären Institut oder einem Institut absolviert worden sein, dass nach den Qualitätsstandards renommierter Dachverbände (z.B. SG (Systemische Gesellschaft), DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie), DBVC (Deutscher Bundesverband Coaching), DGSv (Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching SG, DGSF, DBVC, DGSv oder vergleichbar) zertifiziert ist. - Systemische Beratung, Therapie und Beratung, Therapie - Systemisches Coaching - Systemische Organisationsentwicklung - Systemische Mediation - Systemische Supervision Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlagen 6a bis 6g zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Weitere Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: III. Gesundheitsförderliche Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen 1. Grundqualifikation: Staatlich anerkannter Studienabschluss in einem der folgenden Bereiche: Public Health, Gesundheitsförderung/-management, Gesundheitswissenschaften, Sportwissenschaften, Psychologie, Arbeit- und Organisationspsychologie / Wirtschaftspsychologie, (Sozial-)Pädagogik, Sozialwissenschaften, Pflegemanagement, Sozialversicherung/-management, Medizin (Arzt/-in) Und 2. folgende Zusatzqualifikationen (1) Zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen (alle müssen erfüllt sein): im Bereich Betriebliche Gesundheitsförderung, in allen Phasen eines Management-Regelkreislaufe, in Arbeits- und Gesundheitsschutz, in Präsentations- und Moderationstechniken für Klein- und Großgruppen, in Anwendung verschiedener Projektmanagement- und Workshop-Methode (2) Zusatzqualifikation bei gesunder Betrieb und Organisationsentwicklung sowie Organisationale Resilienz (außer bei Diplom/Master Psychologie, Arbeits- und Organisationspsycho-logie oder Wirtschaftspsychologie). Die Weiterbildung (mind. 200 Unterrichtseinheiten oder mind. 2 Jahre) muss an einer Hochschule, einem universitären Institut oder einem Institut absolviert worden sein, dass nach den Qualitätsstandards renommierter Dachverbände (z. B. SG, DGSF, DBVC, DGSv oder vergleichbar) zertifiziert ist. - Systemische Beratung, Therapie und Beratung, Therapie - Systemisches Coaching - Systemische Organisationsentwicklung - Systemische Mediation - Systemische Supervision (3) Bei lizenzierten/geschützten Angeboten zu Organisationalen Resilienz - entsprechende erforderliche Zusatzqualifikation (muss mind. 1 erfüllt sein). Je nach lizenzierten/geschützten Angebot muss dazu passend die Zusatzqualifikation vorliegen. Hier beispielhaft bei dem Angebot "Zürcher Ressourcen Modell (ZRM(R))" - zertifizierte/r ZRM(R)-Trainer/in oder ZRM(R)-Coach des Instituts für Selbstmanagement und Motivation Zürich (ISMZ) oder eine gleichwertige Qualifikation Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlagen 6a bis 6g zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Weitere Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: IV. Stressbewältigung und Ressourcenstärkung IV. a) Anforderungen in den Themenfeldern Gesunder Schlaf, Konfliktmanagement/Deeskalation, Multiplikator für entspannte Pause, Stressbewältigung/Entspannung/Achtsamkeit 1. Grundqualifikation: (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters im Handlungsfeld Stressbewältigung/Ressourcenstärkung oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche (mind. 1 muss erfüllt sein): - Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Wirtschaftspsychologie - Psychotherapie - Pädagogik, Sozial-/Pflegepädagogik - Medizin (Arzt/-in) - Und beifolgenden Bereichen nur mit eingereichtem Nachweis des Curriculums*: Gesundheitswissenschaft, Public-Health, Sozialwissenschaft, Pflegewissenschaft, Sportwissenschaften *Anerkannt bei Nachweis von psychologischen, pädagogischen oder gesundheitswissenschaftlichen Studieninhalten im Umfang von mindestens 180 Zeitstunden (6 ECTS) oder einer Zusatzqualifikation in Stressmanagement/Resilienz/systemischer Beratung (mind. 200 UE): oder (3) Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zu mindestens einer der fachwissenschaftlichen Kompetenzen mit Nachweis der in Anlage 1 zum Teilnahmeantrag unter Abbildung 5 aufgeführten Mindeststandards Und 2. folgende Zusatzqualifikationen: (1) Zusatzqualifikation bei Gesunder Schlaf (mind. 1 muss erfüllt sein): - Nachweis über fundiertes Fachwissen in Schlafphysiologie, Zirkadianik, Schlafhygiene sowie kognitiven Strategien zur Erholungssteuerung (90 h oder 3 ECTS-Punkte) - Nachweis einschlägiger Weiterbildung in Schlafmedizin, Schlafcoaching oder Chronobiologie oder vergleichbar (90 h oder 3 ECTS-Punkte) - bei Grundqualifikation Medizin (Arzt/in) und Psychologie: hier reicht ein Nachweis der oben genannten Zusatzqualifikation von 30h oder 1 ECTS-Punkte (2) Für Konfliktmanagement/Deeskalation (mind. 1 muss erfüllt sein - außer bei Diplom/Master Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie oder Wirtschaftspsychologie): Folgende bzw. vergleichbare Qualifikation (mindestens 120 UE in der Weiterbildung als Multiplikatoren-/Trainerausbildung) ist gefordert: - Weiterbildung Konfliktmanagement/Mediation (anerkannt nach/von Mediationsgesetz, akademischer Bildungseinrichtung, Bundesverband Mediation (BM), Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM), Deutsche Gesellschaft für Mediation (DGM) oder vergleichbar - Systemische Beratung/Coach/Therapie/Organisationsentwicklung/Mediation/Supervision (Die Weiterbildung (mind. 200 Unterrichtseinheiten oder mind. 2 Jahre) muss an einer Hoch-schule, einem universitären Institut oder einem Institut absolviert worden sein, dass nach den Qualitätsstandards renommierter Dachverbände (z. B. SG, DGSF, DBVC, DGSv oder vergleichbar) zertifiziert ist) - Deeskalationstrainer/Gewaltpräventionstrainer (anerkannt von akademischen Einrichtungen, Berufsgenossenschaften (BG), DGUV, oder vergleichbar) (3) Zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen (muss erfüllt sein): - in Workshop und Moderation von Konfliktsituationen im Arbeitskontext (4) Sofern sich Ihr Angebot auf Entspannungsverfahren und -techniken bezieht, sind entsprechende Zusatzqualifikation erforderlich (mind. 1 muss erfüllt sein): - Für Hatha-Yoga (andere Yogatechniken sind ausgeschlossen): Qualifikation Hatha-Yoga - mind. 500 Unterrichtseinheiten Yoga à 45 Min im Präsenzunterricht über mindestens 2 Jahre - Für Tai-Chi: Qualifikation Tai-Chi als Entspannungsverfahren: mind. 300 Unterrichtseinheiten á 45 min im Präsenzunterricht über mind. 2 Jahre - Für Qigong: Qualifikation Qigong als Entspannungsverfahren: mind. 300 Unterrichtseinheiten á 45 min im Präsenzunterricht über mind. 2 Jahre - Für Autogenes Training: Qualifikation in Entspannungstechniken für Autogenes Training - mind. über 16 Unterrichtseinheiten verteilt über mind. 2 Tage - Für Progressive Relaxation: Qualifikation in Entspannungstechniken für Progressive Relaxation - mind. über 16 Unterrichtseinheiten verteilt über mind. 2 Tage - Für Mindfulness-Based Stress Reduction (MBSR): Qualifikation als MBSR-Lehrer/in - mind. 200 Unterrichtseinheiten (UE) in MBSR, davon mind. 100 UE in Präsenz mind. über 2 Jahre Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlagen 6a bis 6g zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Weitere Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: IV. Stressbewältigung und Ressourcenstärkung IV. b) Anforderungen in den Themenfeldern positive Psychologie, Reslilienz/Ressourcenstärkung + AOK Online-Programme: Penelope (nur Pflegebranche), moodgym und Stress im Griff: 1. Grundqualifikation: staatlich anerkannter Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie - Psychotherapie - Und bei folgenden Bereichen nur mit eingereichtem Nachweis des Curriculums*: o Gesundheitswissenschaft o Sozialwissenschaft o Pädagogik, Sozialpädagogik, Pflegepädagogik o Sportwissenschaften o Medizin (Arzt/-in) *Anerkannt bei Nachweis von psychologischen, pädagogischen oder gesundheits-wissenschaftlichen Studieninhalten im Umfang von mindestens 180 Zeitstunden (6 ECTS) oder einer Zusatzqualifikation in Stressmanagement/Resilienz/systemischer Beratung (mind. 200 UE). Und 2. folgende Zusatzqualifikation: (1) Für positive Psychologie (mind. 1 muss erfüllt sein): - Vorlage eines Zertifikats als Practitioner/Master in Positiver Psychologie oder vergleichbar - Weiterbildung (mind. 180 Unterrichtseinheiten oder Level 2 als Berater positive Psychologie) an einer Hochschule, eines universitären Instituts oder eines zertifizierten Weiterbildungsinstituts nach den Standards des Dachverbands DACH-PP e.V. oder vergleichbar. (2) Bei lizenzierten/geschützten Angeboten zu Resilienz/Ressourcenmanagement - entsprechende erforderliche Zusatzqualifikation (muss mind. 1 erfüllt sein). Je nach lizenzierten/geschützten Angebot muss dazu passend die Zusatzqualifikation vorliegen. Hier beispielhaft bei dem Angebot "Zürcher Ressourcen Modell (ZRM(R))" - zertifizierte/r ZRM(R)-Trainer/in oder ZRM(R)-Coach des Instituts für Selbstmanagement und Motivation Zürich (ISMZ) oder eine gleichwertige Qualifikation (3) Sofern sich Ihr Angebot auf Entspannungsverfahren und -techniken bezieht, sind entsrechende Zusatzqualifikation erforderlich (mind. 1 muss erfüllt sein): - Für Hatha-Yoga (andere Yogatechniken sind ausgeschlossen): Qualifikation Hatha-Yoga - mind. 500 Unterrichtseinheiten Yoga à 45 Min im Präsenzunterricht über mindestens 2 Jahre - Für Tai-Chi: Qualifikation Tai-Chi als Entspannungsverfahren: mind. 300 Unterrichtseinheiten á 45 min im Präsenzunterricht über mind. 2 Jahre - Für Qigong: Qualifikation Qigong als Entspannungsverfahren: mind. 300 Unterrichtseinheiten á 45 min im Präsenzunterricht über mind. 2 Jahre - Für Autogenes Training: Qualifikation in Entspannungstechniken für Autogenes Training - mind. über 16 Unterrichtseinheiten verteilt über mind. 2 Tage - Für Progressive Relaxation: Qualifikation in Entspannungstechniken für Progressive Relaxation - mind. über 16 Unterrichtseinheiten verteilt über mind. 2 Tage - Für Mindfulness-Based Stress Reduction (MBSR): Qualifikation als MBSR-Lehrer/in - mind. 200 Unterrichtseinheiten (UE) in MBSR, davon mind. 100 UE in Präsenz mind. über 2 Jahre IV. Stressbewältigung und Ressourcenstärkung IV c) Anforderungen in den Themenfeldern Stressbewältigung und Ressourenstärkung durch humororientierte Ansätze im Pflegealltag 1. Grundqualifikation: Staatlich anerkannter Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche Gesundheitswissenschaft, Public-Health, Sozialwissenschaft, Pflegewissenschaft, Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Wirtschaftspsychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik, Pflegepädagogik, Medizin (Arzt/-in), Gesundheitsmanagement, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Organisationsentwicklung mit Gesundheitsbezug Und 2. folgende Zusatzqualifikationen: (1) Zusatzqualifikation mit humoristischem Ansatz (mind. 1 muss erfüllt sein): - staatlich anerkannte Schauspielausbildung - Theaterpädagogik - Qualifikationen im Bereich Humortraining, -beratung und -interventionen - Ausbildung zum Clown, Klinikclown oder Pflegeclown - Qualifikation im Bereich Humorinterventionen bzw. Humorkompetenz. Diese kann durch eine abgeschlossene Ausbildung, Lizenzierung oder Zertifizierung in anerkannten humorbasierten Interventionskonzepten nachgewiesen werden, beispielsweise HumorAgenda(R) oder einer gleichwertigen Qualifikation (2) Zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen (alle müssen erfüllt sein): - in Präsentations- und Moderationstechniken für Klein- und Großgruppen - im Umgang mit Seminar/Schulungen von Personal in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens - in Humortrainings, -beratungen und -interventionen Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlagen 6a bis 6g zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Weitere Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: V. Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte 1. Grundqualifikation: (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters Bewegungsgewohnheiten Präventionsprinzip 1 und 2 Oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Sportwissenschaften/Sportpädagogik/Sporttherapie - Krankengymnastik/Physiotherapie - Sport- und Gymnastiklehrer/-in - Medizin (Arzt/-in) Oder (3) Staatlich anerkannter bewegungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis der in Anlage 1 zum Teilnahmeantrag in Abbildung 1 aufgeführten Mindeststandards Und folgende Zusatzqualifikation: (1) Für arbeitsplatzbezogene Rückengesundheit (muss erfüllt sein): Qualifikation zum Rückenschullehrer/in (mind. 60 Unterrichtseinheiten (UE) á 45 min bzw. 6 Tage in Präsenz) (2) Für Kognitive koordinative Techniken (muss erfüllt sein): Qualifikation wie "Koordinationstrainer", "Neuroathletik-Trainer", "Gehirntraining" oder gleichwertig VI. Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag 1. Grundqualifikation: (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters Ernährung, inkl. einer der gültigen Zusatzqualifikation (nicht älter als 3 Jahre): Ernährungsberater/DGE, Ernährungsmedizinischer Berater/DGE, VDD-Fortbildungszertifikat, Zertifikat Ernährungsberater VDOE, VFED-Zertifizierung, QUETHEB-Registrierung, Ernährungsberater UGB, Ärztin/Arzt Fortbildungsnachweis Ernährungsmedizin (BÄK) oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: Diätassistent/-in, Ökotrophologe/-in (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung), Ernährungswissenschaftler/-in, Ernährungs- und Hygienetechnik (Schwerpunkt: Ernährungstechnik), Ernährung und Versorgungsmanagement (Schwerpunkt: Ernährung), Arzt/-in mit Fortbildungsnachweise gemäß dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin oder Staatlich anerkannter ernährungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis der in Abbildung 2 der Anlage 1 des Teilnahmeantrags aufgeführten Mindeststandards Und 2. folgende Zusatzqualifikation: (1) mind. 1 muss erfüllt und darf nicht älter als 3 Jahre sein: Ernährungsberater/DGE, Ernährungsmedizinischer Berater/DGE, VDD-Fortbildungszertifikat, Zertifikat Ernährungsberater VDOE, VFED-Zertifizierung, QUETHEB-Registrierung, Ernährungsberater UGB, Ärztin/Arzt Fortbildungsnachweis Ernährungsmedizin (BÄK) (2) Muss erfüllt sein: Gültiges Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz und wird in Kopie bei jedem Auftrag mit Lebensmitteleinsatz mitgeführt VII. Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb 1. Grundqualifikation: (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters im Handlungsfeld Sucht Oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik, Sozialwissenschaft, Gesundheitswissenschaft, Medizin (Arzt/-in) Oder (3) Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit und mit Nachweis der in Abbildung 7 der Anlage 1 des Teilnahmeantrags aufgeführten Mindeststandards Oder (4) Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit und mit Nachweis der in Abbildung 7 der Anlage 1 des Teilnahmeantrags aufgeführten Mindeststandards Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlagen 6a bis 6g zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 15.08.2030 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 80 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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