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Stadt Einbeck - Ausbau der OD Einbeck
Stadt Einbeck · Einbeck · Niedersachsen
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Beschreibung
Die Stadt Einbeck plant einen Ausbau der Ortsdurchfahrt Einbeck (ehemals B3) in Einbeck. Der geplante Bereich umfasst das Altendorfer Tor, die Altendorfer Straße sowie das Hullerser Tor, die Hullerser Straße und die Hannoversche Straße. Die Maßnahme sieht die Erneuerung der Ortsdurchfahrt (ehemals B3) in sieben Bauabschnitten auf der vorhandenen Trasse im Tiefeinbau vor. Die Kosten für den Straßenausbau werden auf rd. 17,0 Mio. EUR brutto geschätzt. Im Zuge des Straßenausbaus sollen im erforderlichen Umfang auch die Abwasseranlagen erneuert werden: - ca. 2.300,00 m Schmutzwasser-Hauptkanäle (DN 200 - DN 1400) - ca. 2.400,00 m Regenwasser-Hauptkanäle (DN 300 - DN 1000) - ca. 1.000,00 m Schmutzwasser-Transportleitung (DN 450) - ca. 150 Stck. Schmutzwasser-Hausanschlüsse - ca. 150 Stck. Regenwasser-Hausanschlüsse - ca. 120 Stck. Straßenabläufe (Anschlussleitung) Im Falle einer kompletten Sanierung liegen die geschätzten Baukosten bei rd. 1,4 Mio. EUR brutto. In einem ersten Schritt wird die Ausarbeitung eines Sanierungskonzepts beauftragt. Die Kamerabefahrung wird derzeit vergeben. Die Baumaßnahme soll abschnittsweise in den Jahren 2026 - 2032 durchgeführt werden. Bis zum 30.10.2026 sind zur Bewilligung von Fördermitteln nach dem GVFG Ausführungspläne für die ersten Bauabschnitte einzureichen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Die Stadt Einbeck vergibt Planungsleistungen für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Einbeck (ehemals B3) mit geschätzten Gesamtkosten von ca. 17,0 Mio. EUR für Straßenausbau und ca. 1,4 Mio. EUR für Abwassersanierung in sieben Bauabschnitten (2026-2032).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.990 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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