AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 20:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/03b21e6e-8b8b-407f-b954-c819c4b94332/

RÜB 18 Peuntweg – Neubau Regenüberlaufbecken

Notice-ID: 03b21e6e-8b8b-407f-b954-c819c4b94332 · Procedure-ID: db55de6d-4bd7-49da-9e96-f7e743f75fdd

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Hof, Hof
Veröffentlicht
12.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Hof plant den Neubau eines Regenüberlaufbeckens (RÜB) inkl. den entsprechenden Umbau der Zulaufkanäle.Das bestehende Kanalnetz und vor allem die Mischwasserentlastungen entsprechen teilweise nicht mehr den Erfordernissen und sind hydraulisch überlastet.Derzeit erfolgt die Entlastung überwiegend über Regenüberläufe bzw. Trennbauwerke ohneZwischenspeicherung. Bei starken Niederschlägen werden die überschüssigen Wassermengenzusammen mit dem Abwasser in die nahegelegenen Nebenvorfluter geleitet.Das Gesamtentwässerungsgebiet des GEP der Stadt Hof unterteilt sich in 33 Teilgebiete. In den Teilgebieten 11.4 und Teilgebieten 11.5 ist die Erstellung eines RÜB und eines RÜ vorgesehen.

Vertragslaufzeit

Periode
28 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).