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UA24002 Errichtung, Installation und Betrieb von Schnellladestationen auf öffentlichen Flächen der Stadt Karlsruhe in fünf Losen
Stadt Karlsruhe Hauptamt · Karlsruhe · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErrichtung, Installation und Betrieb von Schnellladestationen auf öffentlichen Flächen der Stadt Karlsruhe in fünf Losen🏆 enercity AG · Hannover
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Los 5 VergebenErrichtung, Installation und Betrieb von Schnellladestationen auf öffentlichen Flächen der Stadt Karlsruhe in fünf Losen🏆 enercity AG · Hannover
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: enercity AG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Stadt Karlsruhe fördert den strategischen Aufbau von Schnellladeinfrastruktur und will möglichst vielen Ladesäulenbetreibern im Sinne des Wettbewerbs den Zugang zu öffentlichen Flächen ermöglichen. Dafür stellt die Stadt Karlsruhe im Rahmen dieser Vergabe einer Dienstleistungskonzession privaten Investoren bzw. Ladesäulenbetreibern öffentliche Stellplatzflächen für die Errichtung, die Installation und den Betrieb von Schnellladeinfrastruktur zur Verfügung. Es wird ein Konzessionsvertrag über die Berechtigung der Nutzung von städtischen Flächen zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur und dem Betrieb von Schnellladesäulen zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Inverstor/dem Betreiber für jeden einzelnen Standort beschlossen und die Stadt Karlsruhe erteilt ergänzend eine Sondernutzungserlaubnis für jeden einzelnen Standort. Die Dienstleistungskonzession gilt für fünfzehn Jahre, alle Kosten sind vom Investor oder Betreiber zu tragen.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
„Die Leistung „Errichtung, Installation und Betrieb von Schnellladestationen auf öffentlichen Flächen der Stadt Karlsruhe“ wird als Konzession in 5 Losen gemäß der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) vergeben. Die Stadt Karlsruhe als Konzessionsgeber richtet das Verfahren als sonstiges einstufige Verfahren nach den Vorgaben in § 12 KonzVgV aus. Es werden insgesamt fünf Standorte im öffentlichen Verkehrsraum von der Stadt Karlsruhe für die Errichtung, die Installation und den Betrieb von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur im Rahmen dieses Verfahrens zur Verfügung gestellt. Die Standorte werden in Form von Einzellosen vergeben. Für jedes Los, d.h. für jeden Einzelstandort wird ein Betreiber gesucht. Die Vergabe der Standorte erfolgt für jedes Los einzeln. Es ist ausreichend ein Angebotsschreiben einzureichen, allerdings sollte dieses für jeden einzelnen Standort jeweils ein Bieterkonzept und Zeitplan enthalten. Die jeweiligen Standortbeschreibungen sind in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung aufgeführt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
1. Bieterkonzept (Projektablauf, Planung und Steuerung, Betrieb) mit Gewichtungsfaktor 80 2. Zeitplan, Gewichtungsfaktor 20
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 161 Tage nach Fristende
Auftragnehmer enercity AG1 Veröffentlichung
- 06.03.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 108 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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