AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/03bbd05b-86e0-484c-98c5-b0faa88ded26) · Abgerufen am 13.09.2026 13:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/03bbd05b-86e0-484c-98c5-b0faa88ded26/

Kauf eines Raupenfahrzeugs mit Forstmulcher

Notice-ID: 03bbd05b-86e0-484c-98c5-b0faa88ded26 · Procedure-ID: 6fa69b88-04c0-4b88-a6e9-aef893b1378d

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Stammdaten

Auftraggeber
ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts, Erfurt
Veröffentlicht
06.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
16600000 — Landwirtschaftliche Maschinen
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
356.900 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt den Kauf eines Raupenfahrzeugs mit Forstmulcher (Raupenmulcher). Der Raupenmulcher ist für Arbeiten im Forstbetrieb vorgesehen und soll für forstwirtschaftliche Arbeiten wie die Etablierung und Unterhaltung von Feinerschließungslinien sowie zur Flächenvorbereitung für die Pflanzung nach Kalamitäten zum Einsatz kommen. Das Raupenfahrzeug mit Mulchaggregat wird ganzjährig im Einsatz sein. Die Auslieferung an den Auftraggeber soll jeweils zum frühestmöglichen Zeitpunkt, muss jedoch spätestens 12 Monate nach der Zuschlagserteilung erfolgt sein.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Hagl Forst- und Umwelttechnik Vertriebs GmbH
Vertragsabschluss
26.08.2026
Zuschlagsentscheidung
26.08.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).