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Vergabe der MVV Regionalbuslinie 817 Landsberg am Lech - Penzing - Geltendorf
Landratsamt Landsberg am Lech · Landsberg am Lech · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Der Landkreis Landsberg am Lech als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung aller zuständigen Gremien, die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 GWB für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen auf der MVV Regionalbuslinie 817; Landsberg am Lech - Penzing - Geltendorf als Gesamtleistung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den Betrieb der MVV Regionalbuslinie 817 (Landsberg am Lech - Penzing - Geltendorf) als Gesamtleistung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 100 Pkt.Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Legen Sie eine Kopie eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen entsprechenden Nachweis dem Angebot bei.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Vorlage von geeigneten Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Nachweis der fachlichen Eignung nach § 3 PBZugV ist gemäß § 13 PBefG Voraussetzung für die Erteilung der für die Erbringung der gegenständlichen Leistung erforderlichen Linienverkehrsgenehmigung nach § 42 PBefG. Ein entsprechender Nachweis für den verantwortlich zuständigen Mitarbeiter (= Verkehrsleiter i. S. d. Verordnung EG Nr. TED 1071/2009 – dies ist in der Regel ein Geschäftsführer oder Prokurist) des Bieters ist dem Angebot beizugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die fachliche Eignung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachzuweisen. Alternativ akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
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Nachunternehmer-Anteil
Der Einsatz von Subunternehmen ist zulässig. Auf § 36 VgV wird verwiesen. Der Auftragnehmer muss aber einen bedeutenden Anteil der Leistung selbst erbringen, auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Als bedeutend im Sinne dieser Vorschrift wird für das gegenständliche Vergabeverfahren ein Anteil von mindestens 70 % der in Kapitel 4.1.2 der Leistungsbeschreibung Betriebsleistung und Betriebstage ausgewiesenen Betriebsleistung und Betriebstage ausgewiesenen Betriebsleistung festgelegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 10.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 194 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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