AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.06.2026 13:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/03d3cbdb-f736-43a4-b198-3eec81279eb5/

Neubau Feuerwehrgerätehaus Meppen - Erdarbeiten, Kanalarbeiten und Entsorgungsleistungen

Notice-ID: 03d3cbdb-f736-43a4-b198-3eec81279eb5 · Procedure-ID: 0874b836-2edc-48a4-8dc3-3581f9913293

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Meppen, Meppen
Veröffentlicht
27.03.2026
Frist (Submission)
28.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45100000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
620.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Meppen beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses am Schützenhof in 49716 Meppen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung der Bebaubarkeit des Plangebietes auf einem ehemals gewerblich genutzten Areal. Die Leistungen umfassen insbesondere die Altlastensanierung, den Rückbau vorhandener unterirdischer Bauwerksreste und Tankanlagen, Erdarbeiten einschließlich Bodenaufbereitung sowie die Herstellung von Entwässerungsanlagen (Schmutzwasserkanal) und befestigten Flächen. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung der Voraussetzungen für den Hochbaubeginn im 4. Quartal 2026.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).