AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.07.2026 22:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/03e486d7-23bb-459f-a017-294f6175b574/

Förderschule an der Lindenallee Gräfenhainichen, Ersatzneubau - Fliesen- und Plattenarbeiten (LOS 13)

Notice-ID: 03e486d7-23bb-459f-a017-294f6175b574 · Procedure-ID: 8bf69e29-6cc3-4650-a3c7-c2f484aac161

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Wittenberg, Lutherstadt Wittenberg
Veröffentlicht
11.09.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
45431000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Wittenberg hat im Zuge des Ersatzneubaus der Förderschule für Lernbehinderte in Gräfenhainichen folgende Leistung ausgeschrieben: Los 13 - Fliesen- und Plattenarbeiten 91 m² Flächenabdichtung W2-I, Böden 206 m² Flächenabdichtung, W0-I, Wand 22,5 m² Fliesenspiegel aus keram. Fliesen 15x15 cm grau 80,5 m² Wandfliesen aus keram. Fliesen 20 x 40 weiß 103 m² Wandfliesen aus keram. Fliesen 20 x 40 Kontrastfarbe 64 m² Feinsteinzeug, 60/30cm, R10 Boden 27 m² Feinsteinzeug, 60/30cm, R12 Boden 46 m² Treppenfliesen, R10 81 m Feinsteinzeug, 60/30cm, R10 TRH 3 St Fußabstreifer liefern und einbauen 3 St Fußabstreifer liefern

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
11.09.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 21.09.2025 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern beim Landesverwaltungsverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).