AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/040cd394-d83a-480c-9dab-9d6f17a609e6) · Abgerufen am 16.10.2026 20:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/040cd394-d83a-480c-9dab-9d6f17a609e6/

Ballistische Schutzwesten für Einsatzkräfte im Zivilschutz

Notice-ID: 040cd394-d83a-480c-9dab-9d6f17a609e6 · Procedure-ID: 5360c2ba-3690-4dcb-9935-508c47fb8356

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Veröffentlicht
13.10.2026
Frist (Submission)
13.10.2026
Notice-Typ
Änderung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
18143000 — Bekleidung und Textilien
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Lieferung von Schutzwesten für Einsatzkräfte im Zivilschutz Splitterschutzwesten gemäß Leistungsbeschreibung Ein Los = 3 Satz Westen 1 Satz Westen Variante 0, 1 Satz Westen Variante 1, 1 Satz Westen Variante 2 Es sind je Satz zwei Tragekonzepte anzubieten. Der Satz besteht aus je einer Splitterschutzweste je Tragekonzept. Satz 1: Zwei Splitterschutzwesten gemäß Leistungsbeschreibung Jeweils Grundschutz: Splitterschutz nach STANAG 2920 Variante 0: kein Zusatzschutz Satz 2: Zwei Splitterschutzwesten gemäß Leistungsbeschreibung Jeweils Grundschutz: Splitterschutz nach STANAG 2920 Variante 1: K2 Klinge (40 J) Satz 3: Zwei Splitterschutzwesten gemäß Leistungsbeschreibung Jeweils Grundschutz: Splitterschutz nach STANAG 2920 Variante 2: K4 Klinge (80 J), I1 Injektionsschutz (2,5 J)

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).