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Hochwasserschutz Oberbeuren Kaufbeuren
Stadt Kaufbeuren · Kaufbeuren · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Beschreibung
Die Stadt Kaufbeuren möchte die bebauten Gebiete im Stadtteil Oberbeuren vor Hochwasser der Gewässer III. Ordnung schützen. Die Überflutungsgefährdung soll durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen verhindert bzw. auf ein vertretbares Maß reduziert werden. Hierzu erfolgt der Hochwasserschutz soweit wie möglich durch den Bau und Betrieb von Hochwasserrückhaltebecken. Es sind insgesamt zwei Standorte für Hochwasserrückhaltebecken geplant: am Grundbach und am Weidachgraben. Neben dem Bau der beiden HRB`s sind weitere Maßnahmen in Form eines Gewässerausbaus geplant. Eine Umgehungsleitung als Entlastung des verrohrten Grund- und Zeisenbaches sowie ergänzende Schutzmaßnahmen (Grundbach Oberstrom der Bachverrohrung, Siedlung am Landgraben, Hölzlestraße, Sanierung des sogenannten Trockenbeckens, Maßnahmen am Bgm.-Kristaller-Weg und Weitere). Diese Vorinformation gilt für alle auszuschreibenden Gewerke/Leistungen dieser Maßnahme.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Die Stadt Kaufbeuren plant umfangreiche Hochwasserschutzmaßnahmen im Stadtteil Oberbeuren, einschließlich des Baus von zwei Hochwasserrückhaltebecken und Gewässerausbau.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen: — Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Wohnsitzes, — Nachweis Sozialversicherung / Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, — Nachweis Mitgliedschaft und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, — FB 2493 / L 2493 / VI.17 (Erklärung Masernschutzgesetz), — FB 127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland) — Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Angabe Eigenleistung in %, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, — Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, — Bescheinigung in Steuersachen und aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts, — Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 3.000.000,00 €, Sach- und Vermögensschäden mind. 1.000.000,00 €), — mind. 2 vergleichbare Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre gemäß FB 444-Referenzbescheinigung, — Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Bietertextergänzungen, — Produktdatenblätter, Skizzen, Zertifikate, Herstellernachweise bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern). Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; - gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 417 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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