Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Als vergleichbar gelten insbesondere Leistungen im Bereich des FFH-Artenmonitorings, der Erfassung und Bewertung geschützter Tierarten oder vergleichbare naturschutzfachliche Kartierungs- und Monitoringvorhaben.
Darüber hinaus sind die für die Auftragsausführung vorgesehenen verantwortlichen Fachkräfte zu benennen. Diese müssen über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich Biologie, Landespflege, Landschaftsökologie, Agrarökologie, Naturschutz und Landschaftsplanung oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügen. Gleichwertige Qualifikationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise über die berufliche Qualifikation der benannten Fachkräfte sowie Referenzbescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung vergleichbarer Leistungen anzufordern.