AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Wachschutz Tiefgarage Theaterplatz sowie Opernhaus und Schauspielhaus
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Chemnitz, Chemnitz
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
- Frist (Submission)
- 12.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Sicherheitsdienstleistungen und andere Dienstleistungen für die Tiefgarage Theaterplatz über einen Vertragszeitraum vom 01.08.2026 bis 31.07.2030. Der Vertrag läuft vom 01.08.2026 bis 31.07.2028 und verlängert sich jeweils um 12 weitere/n Monat/e, wenn er, durch den AG oder AN, nicht 5 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende (31.07.2028 / 31.07.2029) gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.07.2030. auszuführende Leistungen über den gesamten Vertragszeitraum - Wachschutz/Empfangsdienst für die jeweiligen Gebäude — Sicherheitsdienstleistungen und andere Dienstleistungen für das Opernhaus / Schauspielhau Spinnbau über einen Vertragszeitraum vom 01.08.2026 bis 31.07.2030. Der Vertrag läuft vom 01.08.2026 bis 31.07.2028 und verlängert sich jeweils um 12 weitere/n Monat/e, wenn er, durch den AG oder AN, nicht 5 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende (Vertragsende: 31.07.2028, Kündigung bis 30.04.2028 bzw. Vertragsende: 31.07.2029, Kündigung bis 30.04.2029) gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2030. auszuführende Leistungen über den gesamten Vertragszeitraum - Wachschutz/Empfangsdienst für die jeweiligen Gebäude
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2026
- Ende
- 31.07.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 39 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.