AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/04320eaf-b50b-4c0a-ab38-44db871df076) · Abgerufen am 27.10.2026 07:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/04320eaf-b50b-4c0a-ab38-44db871df076/

Rahmenvereinbarung für Geschäftsbesorgungsaufträge zur Beschaffung von Flächen für Naturschutz- und Wasserwirtschaftsvorhaben

Notice-ID: 04320eaf-b50b-4c0a-ab38-44db871df076 · Procedure-ID: 42a29129-72a2-4eaf-abb9-c6782eb50b4c

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Stammdaten

Auftraggeber
Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Hannover
Veröffentlicht
11.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
70300000 — Immobiliendienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
1.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz soll eine Rahmenvereinba-rung für Geschäftsbesorgungsaufträge zur Beschaffung von Flächen für Naturschutz- und Wasserwirt-schaftsvorhaben vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Niedersächsische Landgesellschaft mbH
Vertragsabschluss
09.10.2026
Zuschlagsentscheidung
25.09.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).