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Vergabe Planungsleistungen Freianlagen - Umsetzung ISEK Teilbereich 1 'Innenstadt' - Stadt Netphen

Stadt Netphen · Netphen · Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI) und zum Teil ergänzend der Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI) zur Umsetzung des ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) Teilbereich 1 "Innenstadt" der Stadt Netphen Die Planungsleistungen sind für insgesamt sechs Teilmaßnahmen (M1 bis M6) auf Grundlage des ISEK Teilbereich 1 "Innenstadt" der Stadt Netphen zu erbringen. Die Planungsleistungen für die Teilmaßnahmen M1 bis M6 des ISEK werden für die Objektplanung Freianlagen (Teilmaßnahmen M1 - M3 sowie M4a und M5) sowie für die Objektplanung Verkehrsanlagen (nur Teilmaßnahmen M4b und M6) zunächst nur für die Grundleistungen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und Leistungsphase 2 (Vorplanung) einschließlich der dazugehörigen Besonderen Leistungen (insb. Mitwirkung bei Förderantrag auf Basis der Vorplanung) abgefragt. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen der Objektplanung Freianlagen (sowie der Objektplanung Verkehrslagen) für die Teilmaßnahmen M1 bis M6 erfolgt anschließend stufenweise (d.h. optional) und vorbehaltlich der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel (durch bestandskräftigen Zuwendungsbescheid) sowie politischer Entscheidungen zur Umsetzung weiterer Leistungsphasen in den einzelnen Teilmaßnahmen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen zur Umsetzung des ISEK Teilbereich 1 'Innenstadt' der Stadt Netphen.

Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 für sechs Teilmaßnahmen. Weitere Leistungsphasen sind optional und abhängig von Förder- und Finanzmitteln.

Weitere Eignungskriterien: Anforderungen umfassen die HOAI-konforme Planung von Freianlagen und Verkehrsanlagen.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„'- Frist für Bewerberfragen (Teilnahmewettbewerb) bis: 27. März 2024 - Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge: 2. April 2024, 12.00 Uhr - Aufforderung zur Abgabe der verbindlichen Erstangebote: KW 15/2024 - Frist für Bieterfragen (Erstangebote) bis: voraussichtlich 30. April 2024 - Ablauf der Frist zur Abgabe der Erstangebote: voraussichtlich 6. Mai 2024, 12.00 Uhr - Entscheidung des Auftraggebers über Zuschlagserteilung auf Grundlage der Erstangebote oder Durchführung Bietergespräche / Verhandlungen: voraussichtlich KW 19/2024 - ggf. Verhandlungen / Bietergespräche auf Grundlage der Erstangebote: voraussichtlich KW 20/2024 (falls Zuschlag nicht auf Erstangebot erfolgt) - ggf. Aufforderung zur Abgabe der finalen Angebote: voraussichtlich KW 20/2024 (falls Zuschlag nicht auf Erstangebot erfolgt) - ggf. Frist für Bieterfragen (finale Angebote) bis: wird noch mitgeteilt - ggf. Ablauf der Frist zur Abgabe der finalen, verbindlichen Angebote: wird noch mitgeteilt - Versand der Informationen nach § 134 GWB: bei Zuschlag auf Erstangebot voraussichtlich KW 20/2024 - geplante Zuschlagserteilung: bei Zuschlag auf Erstangebot voraussichtlich KW 21 oder 22/2024 - Ablauf der Bindefrist: 30. Juni 2024 - Beginn der Ausführung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung (spätestens ab 17. Juni 2024) Die Erstangebote sind bereits verbindlich. Denn der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen mit den Bietern einzutreten. Auf die Erstangebote sind die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV vollumfänglich anwendbar. Die Bieter müssen daher zwingend die Vorgaben einhalten, die in den Bewerbungsbedingungen sowie der Anlage "Mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot vorzulegende Unterlagen" aufgeführt sind.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.512 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 142.137 €
Median 334.153 €
Oberes Quartil 819.064 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • 05.03.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen

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Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Stadt Netphen
Standort Netphen, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 05.03.2024
CPV-Code 71240000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Erfüllungsort Netphen

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 195.180 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 90.788 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 36%

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Netphen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen (bei der Bezirksregierung Münster), Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)