AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.07.2026 05:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/045861c9-6436-4e0f-91b1-8e66c5cf9a52/

Übernahme und Verwertung von Altholz aus dem Stadtgebiet Göttingen

Notice-ID: 045861c9-6436-4e0f-91b1-8e66c5cf9a52 · Procedure-ID: afd790f7-60f8-4015-8edf-1f17e4ae3236

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Göttingen, Göttingen
Veröffentlicht
07.02.2024
Frist (Submission)
14.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90510000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Geschätzter Wert
511.200 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bestandteil der Ausschreibung ist die Übernahme und anschließende Verwertung von Altholz (AI bis AIV) aus dem Stadtgebiet Göttingen. Die Vergabe ist in drei Lose unterteilt (Altholz AI bis AIII; Altholz AIV Mischfraktion; Altholz AIV Fenster und Türen). Zu den Leistungen des zukünftigen Auftragnehmers gehört unter anderem die Bereitstellung geeigneter Abrollcontainer, die Übernahme und der Transport der entsprechenden Altholzfraktionen und die anschließend möglichst hochwertige Verwertung. Zeitraum vom 01.06.2024 - 31.05.2025, längstens bis zum 31.05.2026 (einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate in beiderseitigem Einvernehmen).

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Beginn
01.06.2024
Ende
01.06.2025
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).