AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
RV Enzkreis und Stadtkreis Pforzheim - Fachplanungsleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI im Fachbereich Elektrotechnik (KG 440, 450) für Bauunterhaltsarbeiten sowie kleine Um- und Erweiterungsb.
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Pforzheim, Pforzheim
- Veröffentlicht
- 11.03.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 259.500 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
diverse Gebäude des Stadtbezirkes Pforzheim sowie des Enzkreises Fachplanungsleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI im Fachbereich Elektrotechnik (KG 440, 450) für Bauunterhaltsarbeiten sowie kleine Um- und Erweiterungsbauten. Die Planungsaufgabe umfasst Bauunterhaltsaufgaben mit Gesamtbaukosten (GBK) bis 150.000 Euro brutto für mindestens zwei Jahre mit Verlängerungsoption bis maximal vier Jahre. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer zusätzlich mit kleinen Baumaßnahmen mit GBK bis zu 2.000.000 brutto zu beaufttragen. Der Abruf sämtlicher Leistungen erfolgt über die Erteilung von Einzelaufträgen. Es sind die AMEV Richtlinen für den Bau öffentlicher Gebäude, Landesrichtlinie für den Bau von Polizeidienststellen, sowie die Landesrechtlinien für den Bau von Vollzugsanstalten in Baden- Württemberg (LRL-V) zu berücksichtigen. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Regelungen gemäß "Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrads VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" verpflichtet.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2024
- Ende
- 31.05.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.