AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBCM27R/documents) · Abgerufen am 23.10.2026 13:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/049359cc-c91c-4eda-8efe-ca4c85adee69/

Aufbau-, Umbau- und Abbauhelfer

Notice-ID: 049359cc-c91c-4eda-8efe-ca4c85adee69 · Procedure-ID: 2acc357b-1112-49ff-951d-a3d5a7b1c1dc

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Stammdaten

Auftraggeber
GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH, Göttingen
Veröffentlicht
07.10.2026
Frist (Submission)
06.12.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79610000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auf-, Um- und Abbauhelfer für Veranstaltungen in der Lokhalle und in der Stadthalle Göttingen zur Unterstützung der Mitarbeitenden der Lokhalle und der Stadthalle durch befristete Arbeitnehmerüberlassung im Bereich des Auf-, Um- und Abbaus von Veranstaltungen. Zur bedarfsgerechten Abwicklung beabsichtigt die GWG daher den Abschluss des dieser Ausschreibung zugrundeliegenden Rahmenvertrages über die befristete Arbeitnehmerüberlassung für den Bereich Auf-, Um- und Abbau von Veranstaltungen.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).