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KWM / St. Marien-Hospital Borken, Umbau u. Erweiterung: Tischlerarb. Möbel (fest), Wandschutz, Handl
Klinikum Westmünsterland GmbH · Ahaus · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenKWM / St. Marien-Hospital Borken, Umbau u. Erweiterung: Tischlerarb. Möbel (fest), Wandschutz, Handl🏆 Gesing Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG · Borken
- Gesing Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG · Borken
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 9 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Gesing Objekteinrichtungen GmbH & Co. KG. Die übrigen 8 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um die Erweiterung des Bettenhauses (Bauteil 1) sowie um die Erweiterung des Funktionstraktes (Bauteil 2) mit folgenden Unterabschnitten. In den jeweiligen Geschossen sind folgende Funktionen zugeordnet: Bauteil 1 – Erweiterungsbaukörper Bettenhaus 1.1 Bettenzentrale UG 1.2 Eingangshalle, Kapelle EG 1.4 KLAD - Anästhesie, Konferenzbereich 1. OG 1.5 KLAD - Wirbelsäulenchirurgie 1. OG 1.6 Pflegestation Wirbelsäulenchirurgie 2. OG 3.0 Rückbau Kapelle UG 1.12 Technikzentrale 3. OG Bauteil 2 – Erweiterungsbaukörper Funktionstrakt 2.1 Zentral-OP-Abteilung UG bis 1. OG 2.3 Entsorgungshalle EG Die Baustelle liegt im Stadtbereich von 46325 Borken, Am Boltenhof 7. Die Bauarbeiten müssen im laufenden Klinikbetrieb durchgeführt werden
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 100 Pkt.Preis
Angebotspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 7.074 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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