AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a0ae78415a-5747a6a9f377bc9a) · Abgerufen am 02.10.2026 21:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/049e4e2f-ad0d-48a5-afef-815dae4921ff/

Lieferung von Erdgas

Notice-ID: 049e4e2f-ad0d-48a5-afef-815dae4921ff · Procedure-ID: d71b9636-e415-4135-b744-b3a45e486dc5

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Stammdaten

Auftraggeber
Norddeutscher Rundfunk, Radio Berlin-Brandenburg, Bayerischer Rundfunk, Bremedia, Westdeutscher Rundfunk, Südwestrundfunk, Hessischer Rundfunk, Deutschlandradio, diese vertreten durch den Hessischen Rundfunk, Frankfurt
Veröffentlicht
23.09.2026
Frist (Submission)
23.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09123000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von Erdgas für die ARD-Anstalten NDR, RBB, BR, Bremedia, WDR, SWR, HR sowie das DRadio, für die Lieferjahre 2028 - 2030

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Tranchenmodell

Erfüllungsort
Frankfurt am Main

Los 2 — Portfoliomodell

Erfüllungsort
Hamburg

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2028
Ende
01.01.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
26 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).