AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YEPHAVT/documents) · Abgerufen am 03.09.2026 07:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/04aa600a-c413-47ae-94d9-32b7545b0ca7/

Rahmenvertrag Winterdienstleistungen Straße

Notice-ID: 04aa600a-c413-47ae-94d9-32b7545b0ca7 · Procedure-ID: 34ee1eea-6aa8-48a2-91d2-a430a545467a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Wittstock/Dosse, Wittstock
Veröffentlicht
19.03.2026
Frist (Submission)
20.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90620000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Wittstock/Dosse ist gemäß § 9 Abs. 3 des Brandenburgischen Straßengesetzes als Baulastträger für die Gemeindestraßen im Stadtgebiet und damit auch für den Winterdienst auf diesen Straßen zuständig. Die Durchführung des Winterdienstes ist gemäß § 49a Abs. 4 des Brandenburgischen Straßengesetzes per Satzung geregelt. Die Ausführung der Winterdienstleistungen soll im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens in zwei Losen an ein oder zwei geeignete Dienstleistungsunternehmen vergeben werden.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
31.03.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Monat

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).