AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 11:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/04b3f11f-0edf-4bc1-aafa-c62f33fd0566/

Zentraldruck Tagespost und Bonusheft

Notice-ID: 04b3f11f-0edf-4bc1-aafa-c62f33fd0566 · Procedure-ID: 0ddd1660-b5d1-4620-9534-f5e39565240b

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Stammdaten

Auftraggeber
IKK gesund plus, Magdeburg
Veröffentlicht
23.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79811000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Zuschlagswert
889.214 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Produktion der täglich anfallenden Geschäftspost E+1/2 sowie diverser Sondermailings (Los 1). Die Tagespost umfasst sowohl Individualbriefe als auch Batchbriefe. Das jährliche Produktionsvolumen beläuft sich auf ca. 3.700.000 Seiten DIN A4 und ca. 2.200.000 Briefsendungen. Weiterhin ist Gegenstand der Ausschreibung die Produktion des Bonushefts in 3 Varianten („starter plus I“, „starter plus II; „achtzehn plus“) für das individuelle Bonusprogramm „aktiv gesund plus“ (Los 2). Das jährliche Produktionsvolumen beträgt ca. 130.000 personalisierte Bonushefte mit insgesamt ca. 4.800.000 Seiten. Beförderungsleistungen, insbesondere Briefpostdienstleistungen, sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.

Lose

2 Lose.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
16.01.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).