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Offenes Verfahren: VE3 Zimmerarbeiten HLS - SLZ Brilon
Stadtverwaltung Brilon · Brilon · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenOffenes Verfahren: VE3 Zimmerarbeiten HLS - SLZ Brilon🏆 Hollenbeck-Holzbau GmbH · Rheda-Wiedenbrück
- Hollenbeck-Holzbau GmbH · Rheda-Wiedenbrück
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Im Schulzentrum in Brilon, bestehend aus der Heinrich-Lübke-Schule (HLS) und dem Gymnasium Petrinum (PET), wurde eine Schadstoffbelastung (PCB, KMF) festgestellt, woraufhin ein Konzept aus Teilsanierung, Teilrückbau und Teilneubau entwickelt wurde.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
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❓ Bieterfragen
Aufgrund von Bieterfragen wurde das LV geändert
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vertragsänderung
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
3 Veröffentlichungen
- 09.04.2026 Es handelt sich zum einen um zusätzliche Winkel, die nach erfolgtem Rückbau für die Anschlüsse der Holzwände an die Stahlbetonstützen erforderlich geworden sind. Weiterhin ist eine Erhöhung der Bestandsbrüstungen im Bereich der Fenster erforderlich, da sich die Höhe des Fußbodenaufbaus gegenüber dem Altbestand verändert. Es handelt sich um die Verlängerung von Bestandswänden im 1. Obergeschoss. Bei den betroffenen Wänden handelt es sich um eine Spezialkonstruktionen (ca. 25 lfm Wand), die auf die Bestandswände aufgesetzt wird und so hoch geführt wird, dass sie in diesem Bereich gleichzeitig die Attika bildet.
- 18.03.2026 Um die laufenden Dacharbeiten nicht zu behindern, wurde es erforderlich zwei Stahlträger von der Dachfläche zu entfernen.
- 30.01.2026 Die Dehnungsfugen sind zúr Aufnahme von Bewegungen der Stahlkonstruktion infolge von Temperatur-, Schnee- und Windlasten erforderlich. Die Sockelverstärkung dient der Herstellung eines geeigneten und dauerhaft tragfähigen Untergrunds für die Anarbeitung der Dachkonstruktion an den Sockel
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 47 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Hollenbeck-Holzbau GmbHZuschlagswert 182.123 €1 Veröffentlichung
- 19.05.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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