AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Kongresshalle Nürnberg - Baustelleneinrichtung II (Grundsätzliche Nutzbarmachung und Substanzerhalt)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Nürnberg, Projektbaudienststelle Kulturgroßbauprojekte, Nürnberg
- Veröffentlicht
- 23.01.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45113000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Nürnberg plant auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg den Ausbau der Kongresshalle für kulturelle Nutzungen. Zu diesem Kulturentwicklungsvorhaben zählen insbesondere eine weitere Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg, die Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur (Ateliers), Lager- und Archivräume sowie die volksfestnahen Nutzungen, wie z.B. Polizei, BRK, Feuerwehr, Schaustellerverband. Neben dem Ausbau der Kongresshalle wird im sogenannten Innenhof ein Ergänzungsbau für die Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg gebaut. Die in der Kongresshalle werden aus baulicher Sicht in folgende (Teil-) Maßnahmen gegliedert: 1.) Dekontamination 2.) Substanzsicherung & grundsätzliche Nutzbarmachung 3.) Ausbau 4.) Ergänzungsbau Gegenstand der Ausschreibung ist die übergeordnete Baustelleneinrichtung der Substanzsicherung und grundsätzlichen Nutzbarmachung. Die Leistungen umfassen eine Gestellung von übergeordneten Elementen bestehend aus Sanitär- und Waschcontainer, sowie mobilen Toiletten, Besprechungscontainer, Baufeldabgrenzungen, Beschilderung und Videoüberwachung. Die Aufteilung der Flächen erfolgt nach „Äußeren“ und „Inneren“ Baustelleneinrichtungsflächen, deren Abgrenzungen aus Bauzäunen und Toren durch den AN gestellt und über die Bauzeit vorgehalten werden. Dem AN obliegt die Verkehrssicherungsarbeiten inkl. Erstellung der verkehrsrechtlichen Anordnung und verkehrsplanerischen Erfassung.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 22.04.2026
- Ende
- 31.12.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 43 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.