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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Tischlerarbeiten (Gewerk 027) Innentüren Brandschutztüren - Erweiterung (Neubau) und Sanierung der Gartetalschule 37130 Gleichen OT Kerstlingerode

Gemeinde Gleichen · Gleichen-Reinhausen · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Tischlerarbeiten (Gewerk 027) Innentüren Brandschutztüren - Erweiterung (Neubau) und Sanierung der Gartetalschule 37130 Gleichen OT Kerstlingerode
    🏆 Zimmer · Wüstheuterode
Auftragnehmer
  • Zimmer · Wüstheuterode
👥 Eingegangene Angebote 4
📅 Zuschlagsdatum 28.04.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Zimmer. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Gewerk 027: Tischlerarbeiten Innentüren - Insgesamt ca. 36 Innentüren mit Holztürblättern, ca. 9 Brandschutztüren mit Holztürblättern, Ausführung mit Stahl - Umfassungszargen, Blockzargen und Eckzargen. Herstellung in zwei Bauabschnitten, Bestandsgebäude und Erweiterung

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Tischlerarbeiten (Gewerk 027) Innentüren Brandschutztüren - Erweiterung (Neubau) und Sanierung der Gartetalschule 37130 Gleichen OT Kerstlingerode
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 48 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Zimmer

    1 Veröffentlichung

    • 05.05.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 7.661 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 96.105 €
Median 276.622 €
Oberes Quartil 624.957 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Gemeinde Gleichen · Gleichen-Reinhausen

Stammdaten
Vergabenummer 25-001 G EU VÖ
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Gemeinde Gleichen
Standort Gleichen-Reinhausen, Niedersachsen
Veröffentlicht 30.04.2025
CPV-Codes (4) 45421131 · Bauleistungen
45422000 · Bauleistungen
44221210 · Baumaterialien
44221220 · Baumaterialien
(Was ist das?)
Angebote 4
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 7,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Gleichen OT Kerstlingerode
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Zimmer · Wüstheuterode

Auftragnehmer (?)
Zimmer
Vertrag 28.04.2025

Ø Bieter in der Branche 7.0

Historischer Durchschnitt aus 329.489 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 100.134 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 59 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →