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Beschaffung der losen Möblierung inkl. Lieferung und Montage für den Erweiterungsbau des Gymnasiums Kirchseeon durch den Landkreis Ebersberg

Landkreis Ebersberg · Ebersberg · Bayern · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Beschaffung der losen Möblierung inkl. Lieferung und Montage für den Erweiterungsbau des Gymnasiums Kirchseeon durch den Landkreis Ebersberg

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Büro & Verwaltung

Beschaffung von loser Möblierung inklusive Lieferung und Montage für den Erweiterungsbau des Gymnasiums Kirchseeon.

Der Auftraggeber ist der Landkreis Ebersberg. Es handelt sich um eine offene Standardausschreibung für Lieferungen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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📅 Laufzeit endet am 21.08.2026

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters a) mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000,00 EUR für Personenschäden und mindestens 250.000,00 EUR für Sachschäden b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens ( zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage A06 „Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden. Der Bieter hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Angebots einzureichen.

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    Mindestjahresumsatz: Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz des Bewerbers mit Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (vgl. Leistungsverzeichnis inkl. dessen Anlagen), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024). Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) von jeweils mindesten netto 700.000 EUR p.a. (Mindestjahresumsatz). Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für den jeweiligen Umsatz für Lieferleistungen, die mit den auftragsgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage A07 „Mindestjahresumsatz" zu verwenden. Der Bieter hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Angebots einzureichen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Unternehmensbezogene Referenzen: Mit dem Angebot ist mindestens ein (1) geeignetes Referenzprojekt über früher ausgeführte Lieferleistungen (Lieferung und Montage von Schulmöbeln) in dem Referenzzeitraum seit dem 01.01.2022 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren anzugeben in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Lieferleistungen, jeweils mit Angabe - Projektbezeichnung [über früher ausgeführte Lieferleistungen (Lieferung und Montage von Schulmöbeln)]; - des Namens des Referenzgebers; - des Auftragswerts (Gesamtpreis netto in Euro); - des Erbringungszeitraums; - des öffentlichen oder privaten Empfängers; - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer). Kann ein Bieter nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt angeben, das diesen Referenzzeitraum abdeckt, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Hinweis: Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen eines Bieters kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzprojekte. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage A05 "Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bieter hat die ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Angebots einzureichen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Solche Anforderungen kommen wieder

Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 28.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 81 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Mayr Schulmöbel GmbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 351 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 117.588 €
Median 218.044 €
Oberes Quartil 372.616 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 28.11.2025, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber Landkreis Ebersberg
Standort Ebersberg, Bayern
Veröffentlicht 28.10.2025
CPV-Code 39160000
Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel (Was ist das?)
Erfüllungsort Kirchseeon
Laufzeit 27.07.2026 – 21.08.2026
Bindefrist (?) 60 Tage
Frist für Rückfragen 21.11.2025
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 3.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 63.282 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Büro & Verwaltung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 5.004 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 25 Tage
Schätzwert-Abweichung -23%
KMU-Bieteranteil 55%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landkreis Ebersberg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

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Landkreis Ebersberg · Ebersberg