Vertrag geändert (2024) Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle
⚠ Geändert: NA 02: 29.544,63 € vom 16.08.2021 Um den Baufortschritt in den kalten Herbst- und Wintermonaten nicht zu gefährden oder sogar stillzulegen ist eine Wi…

ZV - Neustadt - Grundschule Heubischer Straße - Heizung

Stadt Neustadt bei Coburg · Neustadt bei Coburg · Bayern

Status
Vertrag geändert (2024)
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Verfahren
Vertragsänderung
Veröffentlicht
05.01.2024

Beschreibung

Heizung

⚡

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Ausschreibung für Heizungsarbeiten an der Grundschule Heubischer Straße in Neustadt bei Coburg.

Es handelt sich um eine öffentliche Auftragsvergabe für Bauleistungen. Die genauen Eignungsanforderungen sind im Vergabeportal einzusehen, es ist jedoch von üblichen Nachweisen für Bauunternehmen auszugehen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Vertragsänderung Sie sind hier

    Bestehender Vertrag modifiziert

    2 Veröffentlichungen

    • 08.01.2024 Original-Veröffentlichung
    • 05.01.2024 NA 02: 29.544,63 € vom 16.08.2021 Um den Baufortschritt in den kalten Herbst- und Wintermonaten nicht zu gefährden oder sogar stillzulegen ist eine Winterbauheizung erforderlich. Die Heiztechnikzentrale wird als erste Baumaßnahme ausgeführt. Sobald diese fertiggestellt ist, werden die Luftheizgeräte über die Technikzentrale versorgt. NA 03: 110.098,18 € vom 31.08.2021 Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wurde bereits veranlasst. NA 04: 44.665,59 €vom 17.03.2022 Die Auftragsänderung muss als Nachtrag erfolgen, da: 1. Das Bauvorhaben steht unter anderem aufgrund zeitlicher Zwänge durch den Fördergeber und anfallende Auslagerungskosten der Schule unter erheblichem zeitlichem Druck. Ein erneutes Vergabeverfahren würde die Arbeiten auf unbestimmte Zeit verzögern. Damit würden weiter einbindende Gewerke ebenfalls zeitlich kollidieren und weiterer Termin- und Kostendruck wäre unvermeidlich. 2. Die Leistungen Hauptauftrag und geplanter Nachtrag lassen sich nicht eindeutig anhand von Leistungsgrenzen trennen - im Nachtrag sind immer Teilstrecken inkludiert. Hier würde sich dann eine Mängelfeststellung sehr schwer umsetzen lassen. Eine eindeutige Beweisführung wäre bei einem Konstrukt mit zwei ausführenden Firmen unmöglich und im Hinblick auf die Gewährleistungsübernahme unzumutbar. NA 07: 12.829,16 € vom 24.11.2022 Die Auftragsänderung muss als Nachtrag erfolgen, da: 1. Das Bauvorhaben steht unter anderem aufgrund zeitlicher Zwänge durch den Fördergeber und anfallende Auslagerungskosten der Schule unter erheblichem zeitlichem Druck. Ein erneutes Vergabeverfahren würde die Arbeiten auf unbestimmte Zeit verzögern. Damit würden weiter einbindende Gewerke ebenfalls zeitlich kollidieren und weiterer Termin- und Kostendruck wäre unvermeidlich. 2. Die Leistungen Hauptauftrag und geplanter Nachtrag lassen sich nicht eindeutig anhand von Leistungsgrenzen trennen - im Nachtrag sind immer Teilstrecken inkludiert. Hier würde sich dann eine Mängelfeststellung sehr schwer umsetzen lassen. Eine eindeutige Beweisführung wäre bei einem Konstrukt mit zwei ausführenden Firmen unmöglich und im Hinblick auf die Gewährleistungsübernahme unzumutbar. aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 8.248 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 270.188 €
Median 556.000 €
Oberes Quartil 1.854.819 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Vergabenummer 1020-0452-2020/001657
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort Neustadt bei Coburg, Bayern
Veröffentlicht 05.01.2024
CPV-Code 45331000
Bauleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Ahorn
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Siegel GmbH · Münchberg

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Vertragsänderung (?)
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt

Ø Bieter in der Branche 6.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 380.088 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 112.630 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 10%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/3 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Verfahrensart

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vertrag geändert (2024)). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Neustadt bei Coburg · Neustadt bei Coburg

✉ Beschaffungsstelle@coburg.de
☎ +49 9561-893155