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Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte mbH / Sicherheitsdienstleistungen Weihnachtsmarkt
Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte mbH · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 16.09.2026, 12:01 Uhr (noch 21 Tage)
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung umfassender Sicherheitsdienstleistungen für den Magdeburger Weihnachtsmarkt 2026 einschließlich Aufbau-, Veranstaltungs- und Abbauphase. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche operativen Sicherheitsaufgaben sowie Aufgaben im Rahmen des Zufahrtsschutzkonzeptes und der sicherheitsrelevanten Kommunikation. Ziel ist die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf dem Veranstaltungsgelände, Schutz von Besuchern, Beschickern, Beschäftigten und Infrastruktur sowie Unterstützung des Veranstalters bei der Umsetzung des Sicherheits- und Zufahrtschutzkonzeptes.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für den Magdeburger Weihnachtsmarkt 2026.
- Umfasst sind operative Sicherheitsaufgaben, Zufahrtsschutz und sicherheitsrelevante Kommunikation.
- Ziel ist die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf dem Veranstaltungsgelände.
- Es wird eine offenes Vergabeverfahren angewendet.
- Bieter sollten Erfahrung und Referenzen im Bereich Sicherheitsdienstleistungen nachweisen können.
Die Ausschreibung betrifft umfassende Sicherheitsdienstleistungen für den Magdeburger Weihnachtsmarkt 2026, einschließlich Aufbau-, Veranstaltungs- und Abbauphase.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
Für die Wertung des Preisangebotes wird die Gesamtsumme des anzugebenden Wertungspreises ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird. Der niedrigste Wertungspreis (Minimalpreis) wird mit 60 Prozentpunkten bewertet. Wertungspreise, die dem 1,5-fachen des Minimalpreises oder mehr entsprechen, werden mit 0 Prozentpunkten bewertet.
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Qualität 40 %
Qualitätswertungspunkte = Summe der in den Unterkriterien 2.1 bis 2.3 erreichten Bewertungspunkte × 0,40 Die erreichten Qualitätspunkte werden anschließend zu den Preiswertungspunkten addiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
1.2 Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter weist seine Berechtigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes durch eine gültige Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO oder bei Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten durch eine Anzeige gemäß § 13a GewO nach. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen, das im Rahmen der Auftragsausführung Bewachungsleistungen im Sinne des § 34a GewO tatsächlich erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung der Erlaubnis etc. vorbehält. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
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Eintragung Handelsregister
1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter/ für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
2.2 Versicherungsnachweise gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personen-, Sach-, und Vermögen- sowie sonstige Schäden mindestens 10.000.000 EUR, mindestens 2-fach maximiert. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1.3 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter/ für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 4. Sonstige auftragsbezogene Eigenerklärungen (v. a. zu Auftragsausführungsbedingungen) 4.1 Verschwiegenheitspflicht Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter/für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 4.2 "Russland-Erklärung" Der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung" in Anlage B.7). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter/ für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 4.3 Eigenerklärungen nach Landesrecht, §§ 11, 14 TVergG LSA Der Bewerber/ die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, müssen die folgenden Dokumente unterschrieben mit dem Angebot einreichen: - D.3_Eigenerklaerung_Tariftreue_Mindeststundenentgelt Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter/ für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 4.4 Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft, müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter/ für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
2.1 Unternehmensumsatz gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt einen spezifischen Jahresmindestumsatz von 300.000,00 EUR pro Jahr, bezogen auf Veranstaltungssicherheit. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter/für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
3.1 Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen, welche die Erstellung/Planung eines Ordnungsdienstkonzepts im Bereich Veranstaltungssicherheit beinhaltet. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. 3.2 Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, muss/müssen mindestens drei leistungsbezogene Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen, die insgesamt zumindest zwei verschiedene Referenzgeber ausweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Die Referenzen müssen geeignet sein. Geeignete Referenzleistungen liegen vor, wenn es sich um Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungssicherheit handelt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
3.3 technische Fachkräfte und technische Stellen, § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen mindestens technische Fachkräfte und technische Stellen nachweisen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und welche die folgenden Anforderungen erfüllen: Sämtliche im Rahmen der Auftragsausführung eingesetzten Fachkräfte müssen über die nach § 34a Abs. 1a GewO erforderliche Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK-Sachkundeprüfung) oder gleichwertig verfügen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. 3.4 technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen mindestens Technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens nachweisen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: Erklärung Zertifizierung nach DIN 77200 oder gleichwertig. Als gleichwertig gilt die Vorlage folgender Nachweise: - Einsatzleitung/Führungskräfte: personenbezogene konkrete Nachweise von Einsatzstunden mit Führungsverantwortung auf Veranstaltungen oder - Personenbezogene Nachweise von Schulungen für Sicherheitskräfte und Einsatzleitung/Führungskräfte mit Mindestinhalten angelehnt an DIN 77200 (Teilnahmebescheinigungen). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
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Nachunternehmer-Anteil
1.4.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Erfolgt die Rüge in den vorgenannten Fällen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen, so ist ein auf Nachprüfung gerichteter Antrag bei der zuständigen Vergabekammer insoweit unzulässig. Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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