AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 21:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/053eaa16-36f6-4f5e-b397-69ca4d1cd137/

Klaus-Groth-Schule - Neubau Sporthalle; Gewerk: Sportboden

Notice-ID: 053eaa16-36f6-4f5e-b397-69ca4d1cd137 · Procedure-ID: 38d0fb4e-8a0e-4459-9c67-8743aadfacb0

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Neumünster, Neumünster
Veröffentlicht
16.08.2025
Frist (Submission)
16.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45432100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die neue Sporthalle ist als Zweifeldhalle ohne Tribüne nebst Nebenräumen geplant. Die Halle dient dem Schul- und Vereinssport und wird nicht als Veranstaltungsstätte genutzt. Dabei wird eine Maximalbelegung von 70 Personen angenommen. Es werden Geräteräume für die Schule und separat für die Vereine vorgesehen. Das Nebenraumprogramm berücksichtig die erforderlichen Umkleideräume nebst Sanitäranlagen gemäß ASR. Sie umschließen die ca. 10m hohe Halle im Norden, Osten und Westen als eingeschossiger Baukörper. Zusätzlich ist ein rollstuhlgerechtes und genderneutrales WC berücksichtigt. Weitere Nebenräume entsprechen der Nutzung als Sporthalle. Der Neubau wird als Energieeffizienshaus 40 geplant. Das Gebäude soll eine DGNB-Zertifizierung Silber erreichen und erhält die BEG KfN Förderung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2027
Ende
31.05.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).