AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 23:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0544b648-cafd-4f09-84c9-793e0aa0bbef/

Rahmenvereinbarung: Materialien für das Leseband

Notice-ID: 0544b648-cafd-4f09-84c9-793e0aa0bbef · Procedure-ID: f17478e1-2a9a-4579-887e-bf8d466b1971

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Stammdaten

Auftraggeber
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Berlin
Veröffentlicht
23.08.2024
Frist (Submission)
07.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
22110000 — Druck- und Verlagserzeugnisse
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Leseband beinhaltet eine verbindliche, tägliche Lesezeit in Berliner Primarklassen von 20 Minuten, in der Lautlesemethoden wie das Tandemlesen, das Chorische Lesen, das Würfellesen oder Hörbuchlesen eingesetzt werden. Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lesematerialien erteilt werden. Abrufberechtigt sind im Schuljahr 2024/2025 zunächst 40 Berliner Schulen. Im Schuljahr 2025/2026 wird die Anzahl der Schulen auf 95 oder 129 Schulen erhöht. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zunächst zwei Jahre ab 01.09.2024 (frühestens ab Zuschlagserteilung), mit der Option um eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (bis 31.07.2027).

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2024
Ende
31.07.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).