AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 03:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0547a915-e9cd-4e4c-9136-79010c744bc2/

Förderung der Etablierung - FA Johanniskreuz

Notice-ID: 0547a915-e9cd-4e4c-9136-79010c744bc2 · Procedure-ID: 39e07c34-509a-48d2-b4a1-0fc0bca47a86

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Stammdaten

Auftraggeber
Forstamt Johanniskreuz, Trippstadt
Veröffentlicht
18.07.2024
Frist (Submission)
23.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77200000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Forstwirtschaft
Geschätzter Wert
250.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung pro Los mit mehreren Unternehmen. Beinhaltet darin sind Einzel-Leistungen die bedarfsweise während der Vertragslaufzeit nach der vertraglich festgelegten Rangfolge (Ranking) abgerufen werden (wenn das erstplatzierte Unternehmen nicht in der beim Abruf der Leistung vorgegebenen Frist leisten kann, lehnt dieses beim Abruf die Leistungserbringung ab. Der Auftraggeber ruft die Leistung beim nächstplatzierten Unternehmen ab usw.). Somit steht keinem der Vertragsunternehmen ein Anspruch auf das gesamte Leistungsvolumen zu.

Lose

10 Lose.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
14 DAYS
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).