AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
GU-Rahmenvertrag 2026 Los 1 - Hochbau_Schlüsselfertiges Bauen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 08.06.2026
- Frist (Submission)
- 09.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45210000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 35.500.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Erbringung von Abrufleistungen in diversen Hochbaugewerken. Die Grundlage der Leistungen bildet das entsprechende Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen). Die Leistungen dienen der schnellen Herrichtung von Räumen, Flächen und Objekten von z.B. Kulturräumen, Büros, flexiblen Arbeitsorten, Flüchtlingsunterkünfte sowie dem Abbau von Leerstandsflächen. Es handelt sich bei den hier ausgeschriebenen Leistungen um Ausbauleistungen, welche sich im BIM-Portfolio vor allem auf Büro-/Verwaltungsräumlichkeiten (mit dazugehörigen Nebenräumen, wie Besprechungsräumen, WCs und Teeküchen) sowie Kulturräume beziehen. Die zuletzt genannten Räumlichkeiten werden hierbei trotz verschiedenster kreativer Nutzung (Musik, Tanz, Malerei, Kunst etc.) in einem Standard hergestellt. Im Rahmen des Vergabeverfahrens sollen fünf Rahmenvertragspartner für die Ausführung der benannten Leistungen gebunden werden. Der Einzelabruf erfolgt anhand der Kriterien des §4a EU VOB/A. Die Einzelheiten sind in dem Vertrag zur Rahmenvereinbarung, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, geregelt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2026
- Ende
- 30.09.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.07.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.