AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9bc05ae9-c17a-4b74-ba1b-d7904c3791d9) · Abgerufen am 16.10.2026 03:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/058ce401-a93a-4573-9bc8-ff67f9f92b68/

BIM-Planungsleistungen EÜ Koopmannstraße, Duisburg, LPH 1/2 übertragen, LPH 3/4 und 6/7 optional

Notice-ID: 058ce401-a93a-4573-9bc8-ff67f9f92b68 · Procedure-ID: c8ab82da-05f3-44cb-85c3-09ffbc8adb0f

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
05.09.2025
Frist (Submission)
06.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Erneuerung EÜ 2274 / 3,680, Koopmannstr. in DU-Meiderich Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um eine Erneuerung des bestehenden Brückenbauwerks aufgrund des schlechten baulichen Zustands. Projektziel ist die vollständige Erneuerung des Kreuzungsbauwerks über die Stecke 2774 nach aktuell geltendem Standard und technischem Regelwerk mit dem weiteren Ziel die Verfügbarkeit der Infrastruktur auf Dauer mängelfrei zu gewährleisten.

Vertragslaufzeit

Beginn
05.01.2026
Ende
01.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).