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Rahmenvereinbarung Niederflur-Stadtlinienbusse mit CNG-Antrieb
Stadtwerke Dachau, Eigenbetrieb der Großen Kreisstadt Dachau · Dachau · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Gegenstand der Beschaffungsmaßnahme ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 22 Stadtlinienbussen Solo- und Gelenk mit CNG-Antrieb für den Linienbetrieb im städtischen Öffentlichen Personennahverkehr durch die Stadtwerke Dachau mit einer Laufzeit von 5 Jahren und Verlängerungsoption um 3 Jahre.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von bis zu 22 Niederflur-Stadtlinienbussen mit CNG-Antrieb.
- Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 5 Jahren und Option auf 3 Jahre.
- Auftraggeber sind die Stadtwerke Dachau für den öffentlichen Personennahverkehr.
- Erfüllungsort ist Dachau.
Es wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 22 Stadtlinienbussen mit CNG-Antrieb für den öffentlichen Personennahverkehr ausgeschrieben.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
„Das Verhandlungsverfahren beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb, in dem die Eignung (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der Bewerber geprüft wird. Grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsprüfung ist, dass der Bewerber einen vollständigen Teilnahmeantrag einschließlich aller erforderlichen Anlagen und Informationen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgibt. Die Teilnahmeanträge werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist ausgewertet und im Hinblick auf die Eignung der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung als geeignet beurteilt werden, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine Auswahl unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern und Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bietern findet nicht statt. Sie haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein erstes, bindendes Angebot gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen abzugeben. Nach Auswertung der ersten Angebote ist derzeit beabsichtigt, entsprechend den in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Regeln einmalig Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Für die Führung der Verhandlungsgespräche wird in den weiteren Vergabeunterlagen für alle Bieter eine gleiche Zeitdauer bestimmt. Im Rahmen der Verhandlungen kann über den gesamten Inhalt der Leistungsbeschreibung und alle Vertragsinhalte verhandelt werden; ausgenommen hiervon sind allein die Zuschlagskriterien. Grundlage der Verhandlung sind die ersten Angebote. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, im Rahmen der ersten Verhandlungsrunde auch über Erstangebote, die in der Leistungsbeschreibung benannte Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllen, mit dem Ziel der Überarbeitung der Angebote zu verhandeln. Mindestanforderungen können daher im Rahmen der Verhandlungen fortentwickelt, konkretisiert oder verbessert werden. Verbindliche Mindestanforderungen gelten daher erst für die finalen Angebote. Ein Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungen besteht jedoch nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf das erste Angebot zu erteilen, ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen. Außerdem behält sich der Auftraggeber vor, falls notwendig mehr als eine Verhandlungsrunde durchzuführen. Entscheidet sich der Auftraggeber, weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, so fordert er die Bieter erneut zur Abgabe eines Folgeangebots auf – ggf. unter Übermittlung angepasster Vergabeunterlagen. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert. Mit dem nach den Zuschlagskriterien am besten bewerteten Bieter wird ein Vertrag geschlossen.“
k.A.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Technische Kriterien 70 %Qualität
Der Technische Quaitätsbewertung erfolgt auf der Grundlage von folgenden fünf Unterkriterien Gewichtung in Klammern): (1) Lieferzeitpunkt der vom Mindestabruf umfassten Fahrzeuge (3,5%) (2) Verbräuche und laufende Kosten (LCC) (17,50%) (3) Einsetzbarkeit und Verarbeitungsqualität (14,00%) (4) Konditionen Wartungs-/Servicevertrag (24,50%) (5) Kosten Wartungs-/Servicevertrag (10,50%) Das genaue Wertungsvorgehen ist dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Dokument "Bewertungssystem" zu entnehmen.
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Gesamtkaufpreis der vom Mindestabruf umfassten 4 Gelenk- und 3 Solobusse. 30 %Preis
Gewertet wird der Netto-Gesamtkaufpreis aller 7 Fahrzeuge der Mindestabrufmenge. Das genaue Wertungsvorgehen ist dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Dokument "Bewertungssystem" zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Die Bewerber haben mit der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 6) zu erklären, ob Sie in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern Ihres Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen sind. Für diesen Fall ist die Registernummer der Eintragung und das zuständige Registergericht anzugeben. Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. In diesen Fällen für jedes Unternehmen eine eigene Eigenerklärung anhand der Anlage 6 einzureichen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung in der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 6) zu bestätigen. In diesem Falle ist zusätzlich der Nachweis einer Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass sie über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall, zweifach maximiert pro Jahr, verfügen: (1) 5.000.000 EUR für Sach- und Vermögenschäden; (2) 5.000.000 EUR für Personenschäden (je geschädigte Person). Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Erklärung, über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Erklärungen können mit der Anlage 6 abgegeben werden.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz sowie den Umsatz für entsprechende auftragsgegenständliche Leistungen (Erdgas-Niederflurlinienbusse), netto, ohne Umsatzsteuer, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen. Außerdem ist jeweils der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Hierfür ist das Formblatt Anlage 6 zu verwenden. Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Drittunternehmen oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber aussagekräftige Angaben zu mindestens drei Referenzen zu nach Art und Umfang vollständig vergleichbaren Aufträgen in den letzten fünf Jahren zu machen. Die Angaben sind anhand des als Anlage 5 beigefügten Formblattes zu machen. Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird anhand folgender Kriterien beurteilt: (1) Betriff die Referenz die Lieferung von Niederflur-Gelenkbussen mit CNG-Antrieb, die mit den ausgeschriebenen Bussen quantitativ und qualitativ vergleichbar sind. Für eine qualitative Vergleichbarkeit ist erforderlich, dass es sich um Niederflur-Gelenkbusse handelt und der CNG-Antrieb für die Betankung mit Bio-Methan geeignet ist. (2) Betriff die Referenz die Lieferung von Niederflur-Solobussen mit CNG-Antrieb, die mit den ausgeschriebenen Bussen quantitativ und qualitativ vergleichbar sind. Für eine qualitative Vergleichbarkeit ist erforderlich, dass um Niederflur-Solobusse handelt und der CNG-Antrieb für die Betankung mit Bio-Methan geeignet ist. Für jede der beiden Bauarten (Solo / Gelenk) sind jeweils mindestens drei Referenzen vorzulegen, sofern die Referenzen nicht bereits beide Ausführungen umfassen. Gewertet werden nur Referenzen, deren Leistungserbringung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag: Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge). Als Leistungserbringung ist die erfolgte Auslieferung der Fahrzeuge anzusehen. Folgende Mindestvoraussetzungen gelten: (1) Vorlage von mindestens drei vollständig vergleichbaren Referenzen, (2) nicht älter als fünf Jahre Dabei sind für jede Referenz vollständige Angaben jeweils anhand des Formblattes Anlage 5 machen. Die Bewerber werden im eigenen Interesse darum gebeten, möglichst umfassende und aussagekräftige Angaben bei der Beschreibung des Referenzprojekts und der wesentlichen Merkmale in Bezug auf Vergleichbarkeit der Leistungen zu machen, da diese Angaben für die Bewertung der Referenzen von zentraler Bedeutung sind. Eine Nachbesserung fehlender Angaben im Rahmen einer Nachforderung oder Aufklärung ist vergaberechtlich nicht zulässig. Referenzen können für den Bewerber, für die Bewerbergemeinschaft, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder für eignungsleihende Drittunternehmen benannt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber nachzuprüfen.
Weitere Anforderungen
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Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag einen Nachweis über ein eingeführtes Umweltmanagement-Systems in Form einer aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2015-11 durch eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle zugelassene Zertifizierungsstelle oder eine andere gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen anderer EU-Mitgliedsstaaten vorzulegen. Alternativ kann für den Fall, dass der Bewerber keinen Zugang zu der Zertifizierung oder keine Möglichkeit dazu hatte, diese innerhalb einschlägiger Fristen einzuholen, sofern der Bewerber dies nicht zu vertreten hat, der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Umweltmanagementsystems erbracht werden. Die Vergleichbarkeit mit den Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2015-11 ist vom Bewerber zu belegen. Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft muss der Nachweis für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesondert erfolgen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag einen Nachweis über ein eingeführtes Qualitätsmanagementsystem in Form einer aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 durch eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle zugelassene Zertifizierungsstelle oder eine andere gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen anderer EU-Mitgliedsstaaten vorzulegen. Alternativ kann für den Fall, dass der Bewerber keinen Zugang zu der Zertifizierung oder keine Möglichkeit dazu hatte, diese innerhalb einschlägiger Fristen einzuholen, sofern der Bewerber dies nicht zu vertreten hat, der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems erbracht werden. Die Vergleichbarkeit mit den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 ist zu belegen. Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft muss der Nachweis für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesondert erfolgen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt werden sollen, werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung informiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 29.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 187 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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