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ZV - Zweckverband Abfallwirtschaft - Mobile Problemabfallsammlung
Zweckverband Abfallwirtschaft Nordwest-Oberfranken · Dörfles- Esbach · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergebenmobile Sammlung in Stadt CoburgRahmen 708.340 €🏆 REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG · Lünen
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Los 2 Vergebenmobile Sammlung in Landkreis CoburgRahmen 918.514 €🏆 REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG · Lünen
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Los 3 Vergebenmobile Sammlung in Landkreis KronachRahmen 887.781 €🏆 REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG · Lünen
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Los 4 Vergebenmobile Sammlung in Landkreis LichtenfelsRahmen 876.998 €🏆 REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG · Lünen
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Los 5 Vergebenmobile Sammlung KleingewerbeRahmen 297.153 €🏆 Drechsler Umweltschutz GmbH & Co. KG · Kulmbach
- Drechsler Umweltschutz GmbH & Co. KG · Kulmbach
- REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG · Lünen
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die mobile Problemabfallsammlung im Verbandsgebiet des ZAW Coburg.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 3.198.899,29 EUR.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Dienstleistungen.
- Der Erfüllungsort ist Coburg.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Mobile Problemabfallsammlung im Verbandsgebiet des ZAW Coburg
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2032
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
1 von 6 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (17 %)
0 von 29 Fahrzeugen emissionsfrei (0 %) · 1 sauber im Sinne der CVD (3 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 90 %
Angebotspreis
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Fahrzeugeinsatz 10 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung TED EU
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 85 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Drechsler Umweltschutz GmbH & Co. KG · REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 14.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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