AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.06.2026 03:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/05ab0c6b-6caf-40af-bc1d-9c3d577ed0ae/

Studie zur Bereitstellung und Nachnutzung von Forschungsdaten

Notice-ID: 05ab0c6b-6caf-40af-bc1d-9c3d577ed0ae · Procedure-ID: 7f1c0c1f-6f11-4d06-8999-f5632a16a432

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Bonn
Veröffentlicht
19.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73210000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
142.950 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Erstellung einer Studie, in der die Bereitstellungs- und Nutzungsmuster sowie Gründe für Nutzung bzw. Nichtnutzung von Forschungsdaten erfasst werden sollen. Neben Hindernissen und Herausforderungen soll die Untersuchung notwendige Voraussetzungen sowie Best-Practices gelungener Datenbereitstellung und -nachnutzung sichtbar machen. Aufbauend auf den Untersuchungsergebnissen sollen in einem zweiten Schritt Handlungsempfehlungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie Anreize für eine verstärkte und interdisziplinäre Nachnutzung von Forschungsdaten entwickelt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.01.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Technopolis Deutschland GmbH
Vertragsabschluss
18.05.2026
Zuschlagsentscheidung
18.05.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).