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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle Grüne Vergabe

Leasing von 50 mobilen Datenerfassungsgeräten für die Überwachung im ruhenden Verkehr für 48 Monate für die Landeshauptstadt Magdeburg

Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer SCHWEERS CONSULT GmbH
💶 Zuschlagswert 511.781 €
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 05.11.2025

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt, folgende Leistung auszuschreiben: Leasing für 48 Monate von 50 mobilen Datenerfassungsgeräten zur Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr Für die Überwachung im ruhenden Verkehr sollen Geräte eingesetzt werden, die für eine dauerhafte Nutzung im Freien geeignet sind. Folgende Module sollen eingesetzt werden: • Erfassen von Verkehrsordnungswidrigkeiten • Abfrage Bewohnerkarten • Abschleppen von Fahrzeugen

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Sonstige Umwelt-Kriterien

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Leasing von 50 mobilen Datenerfassungsgeräten für die Überwachung im ruhenden Verkehr für 48 Monate für die Landeshauptstadt Magdeburg
  • Kosten nach Wichtigkeit

    40 % Kosten

  • Beschaffenheit des Gerätes nach Wichtigkeit
    Qualität

    30 % Beschaffenheit des Gerätes

  • Erfassungssoftware " Verkehrsordnungswidrigkeiten" nach Wichtigkeit
    Qualität

    15 % Erfassungssoftware " Verkehrsordnungswidrigkeiten"

  • Erfassungssoftware "Abschleppen von Fahrzeugen" nach Wichtigkeit
    Qualität

    15 % Erfassungssoftware "Abschleppen von Fahrzeugen"

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 511.781 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 171 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer SCHWEERS CONSULT GmbH
    Zuschlagswert 511.781 €

    1 Veröffentlichung

    • 19.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 74 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 4.306 €
Median 4.306 €
Oberes Quartil 4.306 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin · Magdeburg

vergabestelle@ra.magdeburg.de
000

511.781 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 30-ZV-0077/25
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht 19.12.2025
CPV-Code 75240000
Öffentliche Verwaltung (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 3,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Laufzeit Ab 01.12.2025 · unbefristet
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Auftragnehmer (?)
SCHWEERS CONSULT GmbH Kleines Unternehmen
Vertrag 05.11.2025

Ø Bieter in der Branche 3.0

Historischer Durchschnitt aus 45.674 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.194 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 15 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 43%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen-Anhalt
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale), Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →