AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 09:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/05da45cd-d9a7-4640-8a55-78f8f8407ba5/

Busbeschafftung 2026

Notice-ID: 05da45cd-d9a7-4640-8a55-78f8f8407ba5 · Procedure-ID: 708080cc-d2b0-469d-921f-ce3c76439f69

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Stammdaten

Auftraggeber
Schröer GmbH Omnibusunternehmen, Bad Königshofen
Veröffentlicht
19.03.2026
Frist (Submission)
30.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34121100 — Transportmittel
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

2 Stück Dieselbusse mit Zulassung für HVO 100 Kraftstoff, in Niederflurausführung Schriftliche Bestätigung dass Fahrzeuge für HVO 100 Kraftstoff zugelassen sind Anforderungen gemäß Busförderung nach dem Bayerischen Gemeindefinanzierungsgesetz (BayGVFG) vorbehaltlich Förderzusage Erfüllung der Voraussetzung gemäß §42 PBefG und ÖPNV-Zuwendungsrichtlinie und Verordnung (EG Nr. 661/2009) Übereinstimmung der Busse mit §30d StVZO Niederflurausstattung, Behindertengerechte Ausstattung 2 Türen vorne und hinten, doppelbreite Mitteltüren Fahrzeuge mit Hebe- und Senkfunktionen Rampe für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste Voraussetzung zur Ausrüstung mit WLAN, insbesondere BayernWLAN Angabe des frühestmöglichen Liefertermins Angabe von Rückkaufswerten Werstattnähe in Kilometer

Vertragslaufzeit

Beginn
23.03.2026
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
120 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Unterfranken, Würzburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).