AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 14:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/05ddc04e-b382-4f7a-8ea9-33fceb2061cd/

HA25005 Losweise Rahmenvereinbarungen für Wäschereidienstleistungen bei der Stadt Karlsruhe

Notice-ID: 05ddc04e-b382-4f7a-8ea9-33fceb2061cd · Procedure-ID: 73ae45b6-7707-413d-9733-299b259c2f4d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Karlsruhe Hauptamt, Karlsruhe
Veröffentlicht
31.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98310000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rahmen-Maximum
0 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Abholung, fachgerechte Reinigung sowie anschließende Wiederanlieferung verschiedener Arten von bei Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe anfallenden Wäsche im gesamten Stadtgebiet. Die Leistung wird in drei Losen vergeben: LOS 1: Dienststellen mit direkter Beauftragung und Rechnungsstellung LOS 2: Beauftragung und Rechnungsstellung über das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW) - hauptsächlich Schulen und Schülerhorte LOS 3: Vorhänge/Gardinen/Lamellenanlagen – Beauftragung über HGW

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
31.10.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
14.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).