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2025-131 SWDU Planungsleistungen einer Tiefbohrung (Erkundungsbohrung Tiefengeothermie) in Duisburg
Stadtwerke Duisburg AG · Duisburg · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergeben2025-131 SWDU Planungsleistungen einer Tiefbohrung (Erkundungsbohrung Tiefengeothermie) in Duisburg🏆 Geothermie Neubrandenburg · Neubrandenburg
- Geothermie Neubrandenburg · Neubrandenburg
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Geothermie Neubrandenburg. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Erbringung von Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer Tiefbohrung (Erkundungsbohrung Tiefengeothermie) - Einreichung Zweitangebote
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die meisten Punkte
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Qualität Konzepte zur Leistungserbringung 25 %Qualität
Bewertung der Qualität der Konzepte zur Leistungserbringung Schlüssigkeit Aspekte (nicht abschließend): Widerspruchsfreiheit und Nachvollziehbarkeit schlüssige Argumentation und logischer Aufbau der Beschreibung der Leistungserbringung des Planers Schlüssigkeit der Herangehensweise und der vorgesehenen Arbeitsschritte und Abhängigkeiten Einbindung des AG, Erfordernisse der Einbeziehung Dritter, Betroffener oder weiterer Projektbeteiligter (Vollständigkeit Aspekte (nicht abschließend): Vollständigkeit, Detailtiefe, Realisierbarkeit der Leistungsbeschreibung des Planers sowie Mitwirkungserfordernisse des AG: formale Korrektheit, Vollständigkeit der Planungsstufen Darstellung der Ermittlung der Kosten und deren Fortschreibung mit fortschreitender Planungstiefe Planung und Dokumentation von Besprechungen (jour fixe) Datenmanagement, Einsatz von Software (Cloud, etc.), Datensicherheit Methodisches Vorgehen/ Fortschreiben der Projektidee zur Realisierung Aspekte (nicht abschließend): Qualität, Plausibilität und Eignung des Vorgehens: Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung Auswertung der technischen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen Darstellung der Methoden zur Aufdeckung von Problemfeldern Qualitätssicherungsmaßnahmen Planung und Dokumentation von Besprechungen (jour fixe) Protokollwesen Datenmanagement Einsatz von Software (Cloud, etc.) Datensicherheit und Vertraulichkeit Fristen und Terminplan Aspekte (nicht abschließend): Vollständigkeit des (Rahmen-) Terminplans Unterscheidung von Planungs- und Realisierungszeiträumen Darstellung wesentlicher Zwischentermine Detailtiefe, Realisierbarkeit und Schlüssigkeit des Zeitplans, Erläuterung der zeitlichen Abhängigkeiten Einhaltung der vorgegebenen Fristen (ggf. Plausibilität von Abweichungsgrün-den) Methoden zur Terminverfolgung, des kritischen Pfades und Vorgehensweise bei drohenden Terminüberschreitungen Qualität und Plausibilität Personalplanung / Know-How Aspekte (nicht abschließend): Darstellung des geplanten Personaleinsatzes für alle Arbeitsschritte Sicherstellung Aufgabenerfüllung durch Vertreter ohne Know-How-Verlust Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams Vertretungsregelung zeitliche und örtliche Verfügbarkeit des Personals terminplankonformer Personaleinsatz Beschreibung Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams + Vertretungsregelung, zeitliche und örtliche Verfügbarkeit
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Fertigstellung Hauptbetriebsplan 10 %Qualität
Bewertung Zeitspanne von Erteilung Zuschlag bis Fertigstellung der Antragsunterlagen für den Hauptbetriebsplan und Übergabe der Unterlagen an den AG; Bewertet wird die (Planungs-) Dauer von der Zuschlagserteilung bis zur Fertigstellung der Antragsunterlagen für den Hauptbetriebsplan und Übergabe der Unterlagen an den AG, wo-bei die maximale Planungsdauer 21 Wochen ab der Zuschlagserteilung nicht überschreiten soll. Für einer Verkürzung der Fertigstellungsdauer um 1 Woche erhalten die Bieter jeweils 2 Wertungspunkte: - Planungsdauer ? 21 Wochen = 0 Wertungspunkte - Planungsdauer < 21 Wochen = 2 Wertungspunkt - Planungsdauer < 20 Wochen = 4 Wertungspunkte - Planungsdauer < 19 Wochen = 6 Wertungspunkte - Planungsdauer < 18 Wochen = 8 Wertungspunkte - Planungsdauer < 17 Wochen = 10 Wertungspunkte
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Gewährleistung 10 %Qualität
Bewertung der Dauer der Gewährleistung; Bewertet wird die Verlängerung der Gewährleistungsdauer, wobei die Mindestfrist für die Gewährleistung 5 Jahre beträgt (Mindestanforderung). Für eine Verlängerung der Gewähr-leistung von 6 Monaten erhalten die Bieter jeweils 1 Wertungspunkt: - < 5 Jahre = Angebotsausschluss, da Mindestanforderung nicht erfüllt - 5 Jahre Gewährleistung = 0 Wertungspunkte - 5,5 Jahre (5 Jahre + 6 Monate) = 1 Wertungspunkt - 6 Jahre (5 Jahre + 12 Monate) = 2 Wertungspunkte - 6,5 Jahre (5 Jahre + 18 Monate) = 3 Wertungspunkte - 7 Jahre (5 Jahre + 24 Monate) = 4 Wertungspunkte - 7,5 Jahre (5 Jahre + 30 Monate) = 5 Wertungspunkte - 8 Jahre (5 Jahre + 36 Monate) = 6 Wertungspunkte - 8,5 Jahre (5 Jahre + 40 Monate) = 7 Wertungspunkte - 9 Jahre (5 Jahre + 48 Monate) = 8 Wertungspunkte - 9,5 Jahre (5 Jahre + 54 Monate) = 9 Wertungspunkte - 10 Jahre (5 Jahre + 60 Monate) = 10 Wertungspunkte
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Angebotspräsentation 5 %Qualität
Bewertung der Qualität der Angebotspräsentation; Qualität der Angebotspräsentation Aspekte (nicht abschließend): Plausibilität und Vollständigkeit der Darstellung (insbesondere Bezugnahme zu den wertungsrelevanten Konzepten zur Leistungserbringung) Qualität der Beantwortung von Nachfragen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail oder Bieterkommunikation über die Vergabeplattform) bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.458 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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