AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/0606a0bb-d3d5-4fcd-b4c0-d2f151af9999) · Abgerufen am 23.08.2026 12:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0606a0bb-d3d5-4fcd-b4c0-d2f151af9999/

Kreisstraßen: Rahmenvertrag Kanalreinigung und -inspektion

Notice-ID: 0606a0bb-d3d5-4fcd-b4c0-d2f151af9999 · Procedure-ID: 978ebb17-fd8a-465e-920e-bfdf56fc00e6

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Oberhavel, Oranienburg
Veröffentlicht
11.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90470000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Auftragsvolumen (Rahmen)
336.134 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen. Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, umzugestalten oder sonst zu verbessern.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026
Ende
28.02.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
KÖRNER Rohr & Umwelt GmbH
Vertragsabschluss
09.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).