AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 16:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0608985e-efd0-4e3b-bfb6-3d7fb8c184f0/

Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 85311000-2

Notice-ID: 0608985e-efd0-4e3b-bfb6-3d7fb8c184f0 · Procedure-ID: 62e627a9-0acd-451c-919d-3d933c82b75a

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Berlin
Veröffentlicht
30.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85300000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Zuschlagswert
12.817.132 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat die Betriebsleistung für Flüchtlingsunterkünfte vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
30.11.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
CJD Berlin-Brandenburg · Hero Services gGmbH · milaa gGmbH
Vertragsabschluss
17.03.2025
Zuschlagsentscheidung
28.02.2025
Angebotsspanne
68.155 – 88.745 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).