Psychiatrische Abteilung in der Justizvollzugsanstalt Neumünster
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Kiel · Schleswig-Holstein
Beschreibung
Behandlung von Inhaftierten mit psychischen Auffälligkeiten – Versorgung in einer psychiatrischen stationären Fachabteilung in der Justizvollzugsanstalt Neumünster. In der Psychiatrischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt Neumünster werden auf 21 Behandlungsplätzen psychisch erkrankte volljährige männliche Gefangene des Landes Schleswig-Holstein behandelt. Grundlage ist eine schriftliche Einschätzung der zuständigen Anstaltsärztinnen bzw. Anstaltsärzte in Abstimmung mit den in den Justizvollzugsanstalten (zum Teil konsiliarisch) tätigen Psychiaterinnen und Psychiatern oder auch den Psychologischen Diensten. Ärztliche Stellungnahmen und Berichte werden der leitenden Psychiaterin bzw. dem leitenden Psychiater der Psychiatrischen Abteilung in der Justizvollzugsanstalt Neumünster zugeleitet. Diese oder dieser entscheidet über die Vorstellung in der Psychiatrischen Abteilung und letztlich über die Aufnahmeindikation. Gegebenenfalls nimmt sie oder er eine eigene Befunderhebung vor Ort vor. Die Vollzugsabteilungsleitung der Psychiatrischen Abteilung wird von der abgebenden Vollzugsabteilung über die vollzugliche Situation des Gefangenen informiert. Sie organisiert, sollten keine Hinderungsgründe bestehen, die Vorstellung in der Psychiatrischen Abteilung und die spätere Aufnahme. Die Psychiatrische Abteilung zeichnet sich durch ein behandlungsorientiertes stigmatisierungsarmes Umfeld aus. Ziel der Behandlung ist es, dass die Gefangenen wieder am Vollzugsalltag einer regulären Haftabteilung teilnehmen können.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Ausschreibung für die Behandlung von Inhaftierten mit psychischen Auffälligkeiten in der Justizvollzugsanstalt Neumünster.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
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- Frist 23.02.2026 Bei der Angabe der Kündigungsfrist von 3 Monaten bezüglich der optionalen Verlängerung der Vertragslaufzeit in der Bekanntmachung unter 5.1.1 gab es einen Übertragungsfehler. Die Kündigungsfrist beträgt (auch gemäß der EVB) 6 Monate. aktuell
- Frist 23.02.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
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