AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 02:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/061526f5-b357-4505-ac45-eaa9eb8211a0/

Pfosten-Riegel-Fassade und Brandschutztür - Elemente - Umbau und Erweiterung des Gymnasiusm in HBM

Notice-ID: 061526f5-b357-4505-ac45-eaa9eb8211a0 · Procedure-ID: 00fee392-381b-4272-8ff1-82279230e51a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Horn-Bad Meinberg, Horn-Bad Meinberg
Veröffentlicht
11.09.2025
Frist (Submission)
14.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262670 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das bestehende Gymnasium soll im Zuge der Umstellung zurück auf G9 erweitert werden. Die inhaltliche Umstellung und Erweiterung des Raumprogramms zieht baulich einen zweigeschossigen Erweiterungsbau / Neubau mit sich. Der zweigeschossige, rautenförmige Erweiterungsbau wird auf der aktuellen Obstwiese zwischen einem Bestandsflügel sowie dem Parkplatz errichtet. Die innenräumliche Anbindung des Neubaus erfolgt auf zwei Etagen über einen Verbindungsgang in direkter Anbindung zur kleinen Halle. Für die Realisierung des Bauprojektes wird hier ein Unternehmen für die Herstellung, Lieferung und Montage von Pfosten-Riegel-Fassade und Brandschutztür-Elementen gesucht.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.11.2025
Ende
30.07.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
20 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).