AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/283515) · Abgerufen am 22.09.2026 06:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0652a6f3-fb4b-414f-8aea-5e5641b953f6/

Losweise Beschaffung eines Kommunalgeräteträger mit Aufbauladewagen, Anbaumulchgerät und Verkehrswarnanlage

Notice-ID: 0652a6f3-fb4b-414f-8aea-5e5641b953f6 · Procedure-ID: e4472c38-7090-4196-8824-a25b2b25f819

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Freising, Freising
Veröffentlicht
09.07.2025
Frist (Submission)
08.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34100000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Freising im Landkreis Freising beabsichtigt für die Stadtgärtnerei der Stadt Freising einen Kommunalgeräteträger mit Zubehör und weiteren Anbauteilen zu beschaffen. Das ausgeschriebene Fahrzeug muss zur Erzielung einheitlicher technischer Standards der Vorgegebenen, im Schwerpunkt funktionalen, Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Leistungsbeschreibung soll die Erstellung des Angebotes und die anschließende Auswertung erleichtern.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
54 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).